Inhalt

15.05.2014

Tariftreue- und Vergabegesetz – Walter Arnold und Kai Klose: „Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen verpflichtend“ – „Neues Gesetz ermöglicht zusätzliche Kriterien bei der Vergabe“ – „Vergabefreigrenzen bleiben bestehen“

 

Baustelle-arbeitDie Landtagsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben heute einen gemeinsamen Entwurf für eine Neufassung des Hessischen Vergabegesetzes vorgelegt. „Ein modernes Vergabe- und Tariftreuegesetz ist wichtig, weil Aufträge des Landes, der Kommunen und ihrer Betriebe einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor gerade für die mittelständischen Unternehmen darstellen. Gleichzeitig kann die Vergabe öffentlicher Aufträge auch ein Instrument zur Förderung sozialer und ökologischer Standards in der Produktion und der Bereitstellung von Dienstleistungen sein. Sie ermöglicht – bei entsprechender Ausgestaltung – eine den rechtlichen Vorgaben entsprechende regionale und an den Bedürfnissen des Mittelstandes orientierte Ausschreibungspraxis, die nicht nur Kaufkraft und Arbeitsplätze sichert, sondern auch die Zukunft von Mensch und Umwelt nachhaltig gestaltet.“ Das sagten in Wiesbaden die wirtschaftspolitischen Sprecher von CDU, Dr. Walter Arnold, und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kai Klose. „Fairer Wettbewerb ist jedoch nur dann gewährleistet, wenn wir höchste Standards an Transparenz und Nachhaltigkeit bei der Auftragsvergabe anlegen. Auch dem trägt unser Gesetzentwurf Rechnung.“

Das neue Gesetz verpflichtet Auftragnehmer daher zur Tariftreue und zur Einhaltung des bundesgesetzlich festgelegten Mindestlohns. Erstmals sei auch der Öffentliche Personennahverkehr in den Geltungsbereich des Gesetzes einbezogen worden. Damit könnten Anbieter bevorzugt werden, die faire Löhne zahlen und gleichzeitig eine energieeffiziente Flotte einsetzen.

Darüber hinaus sehe es vor, dass öffentliche Auftraggeber bei Interessenbekundungsverfahren künftig fünf statt drei Angebote von Anbietern einholen müssten. „Das hilft auch, den effizienten Umgang mit öffentlichen Mitteln zu gewährleisten“, so Arnold. Eine ausführliche und nach vollziehbare Dokumentation der Auftragsvergabe werde hierbei die transparente Einhaltung aller Regeln absichern.

Die Gesetzesänderungen dienten auch dazu, eine sozialere und nachhaltigere Wirtschaftsweise der öffentlichen Auftraggeber zu fördern: „Das neugestaltete Tariftreue- und Vergabegesetz erlaubt es der öffentlichen Hand erstmals, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge auch soziale und ökologische Kriterien zu berücksichtigen“, so Klose.

Eine wichtiger Gesichtspunkt, insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen in Hessen sei die Beibehaltung der bestehenden Vergabefreigrenzen, so Arnold: „Die Vergabefreigrenzen, z. B. von 100.000 Euro je Gewerk, haben sich in Hessen bisher grundsätzlich bewährt. Sie bieten den Vergabestellen ausreichend Flexibilität und ermöglichen ein zügiges Verfahren, das gleichzeitig ausführlich dokumentiert werden muss.“ Gleichzeitig werde der Schwellenwert bei Interessenbekundungsverfahren von 80.000 auf 50.000 Euro abgesenkt.

„Der neuen Koalition ist es wichtig, dass neben der Verpflichtung zur fairen Bezahlung auch Kriterien wie die Erstausbildungsleistung, Förderungen von Frauen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder solche der ökologischen Nachhaltigkeit berücksichtigt werden können“, so Klose. Die öffentlichen Auftraggeber könnten somit gezielt Impulse setzen, um die Wirtschaft sozial und ökologisch nachhaltiger zu gestalten. Beispiele dafür können sein, dass ein Auftrag an einen Caterer einer öffentlichen Kantine die Verwendung von fair gehandeltem Kaffee verlangt oder ein IT-Dienstleister die Einhaltung sozialer Standards wie etwa eines Frauenförderplanes nachweisen muss.

„Es ist unser gemeinsames Anliegen, dass die Vergabeverfahren in besonderem Maße transparent und fair ausgeführt werden. Der Ausschreibungswettbewerb muss so gestaltet sein, dass gesetzestreue Mitbewerber nicht aus dem Markt gedrängt werden Das liegt gerade auch im Interesse der großen Zahl an kleinen und mittelständischen Unternehmen in Hessen. Das neue Vergabe- und Tariftreuegesetz leistet hierzu einen wichtigen Beitrag“, so Arnold und Klose abschließend.

Gesetzentwurf


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: https://www.gruene-hessen.de/landtag

Zum Thema