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17.02.2011

Suizid in JVA Weiterstadt - GRÜNE verlangen weitere Aufklärung

Nach Auffassung des rechtspolitischen Sprechers der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Andreas Jürgens, muss der Suizid eines Untersuchungsgefangenen in der JVA Weiterstadt am 15. Februar 2011 weiter aufgeklärt werden.

Insbesondere müsse geklärt werden, warum er abends nach der Rückkehr von der Hauptverhandlung in seinem Strafverfahren wegen Mordes und Vergewaltigung nicht einer ständigen Überwachung unterzogen worden sei. „Hierzu hätte aller Anlass bestanden, nachdem bei ihm mehrfach während seiner achtmonatigen Untersuchungshaft eine Suizidgefahr angenommen und in seiner Gefangenenakte vermerkt worden war. Der Untersuchungshäftling befand sich seit Juni 2010  in Untersuchungshaft. Er hatte in einem Schreiben an seine Mutter vom gleichen Tage bereits angekündigt, er müsse sich umbringen. In der Folgezeit ist er mehrfach gegen Mitgefangene aggressiv geworden und hat mindestens zweimal Rasierklingen verschluckt, war also auch autoaggressiv. Wegen seiner Aggressivität war eine Unterbringung in einem Gemeinschaftshaftraum nicht möglich. Er war mehrfach in einem besonders gesicherten Haftraum, mehrfach auch unter ständiger oder zeitweiser Kameraüberwachung, zum Schluss aber nur noch unter unregelmäßiger Überwachung durch Nachschau mindestens alle zwei Stunden. Dies alles wissen wir aus dem Bericht im gestrigen Unterausschuss Justizvollzug. Bei dieser Vorgeschichte ist völlig unverständlich, warum der Beginn der Hauptverhandlung – zweifelsfrei eine besondere Stresssituation ─ nicht zum Anlass genommen wurde, den Untersuchungsgefangenen intensiver zu überwachen. Hierdurch hätte möglicherweise der Suizid verhindert werden können“, meint Jürgens.

Unverständlich sei auch die Tatsache, dass die Anstalt von den Vorfällen in der Hauptverhandlung, bei der der Angeklagte völlig ausgeflippt sei, den Staatsanwalt wüst beschimpft und mit Gegenständen beworfen habe, was schließlich zum Ausschluss von der Hauptverhandlung geführt habe, nicht informiert worden war. „Hierzu hätte umso mehr Anlass bestanden, als der zuständige Staatsanwalt nach einer Vernehmung des Untersuchungshäftlings bereits im Juli 2010 auf eine mögliche Suizidgefahr hingewiesen habe, weil dieser die Aussichtslosigkeit seiner Lage erkannt habe. Warum er dann den Wutausbruch des Gefangenen nicht an die Anstalt meldet und gegenüber der Presse noch erklärt, er habe nicht mit einem Suizid gerechnet, ist kaum nachvollziehbar“, so der Abgeordnete. „Ich erwarte von Justizminister Hahn, dass er diese Ungereimtheiten weiter aufklärt, den Unterausschuss Justizvollzug hierüber ständig auf dem Laufenden hält und ggf. Konsequenzen zieht. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass bei latent suizidgefährdeten Häftlingen der Beginn der Hauptverhandlung zum Anlass besonderer Vorsicht und weiterer Überwachung genommen wird.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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