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23.05.2018

Straßenbeiträge: Gerechte Reform für Grundstücksbesitzer und für Kommunen

Aus Sicht der GRÜNEN im Landtag ist das von CDU, BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vorgeschlagene Gesetz zu den Straßenbeiträgen eine gute Lösung im Interesse der Grundstücksbesitzer und Kommunen. „Wir greifen zum einen die Sorge über individuelle Härten auf, bei denen Anwohner mit hohen Beitragsrechnungen belastet werden, tragen aber auch der kommunalen Selbstverwaltung Rechnung“, erklärt Eva Goldbach, kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Erhalt und Sanierung der Gemeindestraßen sind eine kommunale Aufgabe und sollen es auch in Zukunft bleiben. Allerdings gibt es keine Notwendigkeit, den Städten und Gemeinden von Landesseite vorzuschreiben, wie sie diese Aufgabe finanzieren. Das kann und soll vor Ort entschieden werden.“
„Das Geld für den kommunalen Straßenbau fällt nun mal nicht vom Himmel, wie es SPD und Linkspartei mit ihren Gesetzentwürfen suggerieren wollen“, erläutert Goldbach. „Wenn Straßenbeiträge ersatzlos abgeschafft werden und das Land die Kosten übernimmt, bedeutet das, dass alle Hessinnen und Hessen mit ihren Steuern die Sanierung jeder kommunalen Straße in Hessen bezahlen. Zur Finanzierung würden also auch Menschen herangezogen, die über gar kein Grundeigentum verfügen. Wie sich das mit dem angeblichen Anspruch sozialer Gerechtigkeit vereinbaren lassen soll, bleibt das Geheimnis von SPD und Linkspartei. Die von der SPD geforderte Investitionspauschale würde zudem Steuergeld nach dem Gießkannenprinzip verteilen, statt sich danach zur richten, welchen Bedarf es in den Kommunen tatsächlich gibt.“
„Wir überlassen die Augenwischerei SPD und Linkspartei und haben uns auf eine gerechte Lösung verständigt, die den Kommunen ihre Freiheit lässt und zugleich Härten abmildert, indem wir die Möglichkeit verbessern, statt hoher einmaliger lieber wiederkehrende Beiträge zu erheben und so die Belastung für die Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer besser zu verteilen. Wenn Kommunen wiederkehrende Straßenbeiträge erheben wollen, greifen wir ihnen finanziell unter die Arme, indem das Land sich an den Kosten des erhöhten Verwaltungsaufwands mit einem Kostenausgleich von 20.000 Euro pro Abrechnungsgebiet beteiligt. Auch die Voraussetzungen für die Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen werden vereinfacht. Dem Ziel einer tragbar verteilten Belastung dient auch, dass wir die Möglichkeit für Ratenzahlungen erheblich verbessern. Statt wie bisher Ratenzahlungen über maximal fünf Jahre sollen sie nun über bis zu 20 Jahre bei deutlich niedrigeren Zinsen möglich sein.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
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