Aus Sicht der GRÜNEN im Landtag ist das von CDU, BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN und FDP be-schlossene Gesetz zu den Straßenbeiträgen eine gute Lösung im Interesse der Grundstücksbesitzer und Kommunen. „Wir greifen zum einen die Sorge über individuelle Härten auf, bei denen Anwohner mit hohen Beitragsrechnungen belastet werden, tragen aber auch der kommunalen Selbstverwaltung Rechnung“, erklärt Eva Goldbach, kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, aus Anlass der Verabschiedung des Gesetzes im Mai-Plenum. „Erhalt und Sanierung der Gemeindestraßen sind eine kommunale Aufgabe und sollen es auch in Zukunft bleiben. Allerdings gibt es keine Notwendigkeit, den Städten und Gemeinden von Landesseite vorzuschreiben, wie sie diese Aufgabe finanzieren. Das kann und soll vor Ort entschieden werden.“
„Wir haben uns auf eine gerechte Lösung verständigt, die den Kommunen ihre Freiheit lässt und zugleich Härten abmildert, indem wir die Möglichkeit verbessern, statt hoher einmaliger lieber wiederkehrende Beiträge zu erheben und so die Belastung für die Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer besser zu verteilen. Wenn Kommunen wiederkehrende Straßenbeiträge erheben wollen, greifen wir ihnen finanziell unter die Arme, indem das Land sich an den Kosten des erhöhten Verwaltungsaufwands mit einem Kostenausgleich von 20.000 Euro pro Abrechnungsgebiet beteiligt. Auch die Voraussetzungen für die Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen werden vereinfacht. Dem Ziel einer tragbar verteilten Belastung dient auch, dass wir die Möglichkeit für Ratenzahlungen erheblich verbessern. Statt wie bisher Ratenzahlungen über maximal fünf Jahre sollen sie nun über bis zu 20 Jahre bei deutlich niedrigeren Zinsen möglich sein.“
„Das Geld für den kommunalen Straßenbau fällt nicht vom Himmel. Aus unserer Sicht wäre es falsch gewesen, die Kosten für die Sanierung kommunaler Straßen allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern in Hessen aufzubürden, wie SPD und Linkspartei es wollten. Denn das hätte auch Menschen belastet, die über gar kein Grundeigentum verfügen.“
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