Tarek Al-Wazir, rechtspolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion:
„Bei der Strafverfolgung im digitalen Raum erachten wir weiterhin die Kombination mit dem Quick-Freeze-Verfahren als sinnvoll. Für uns schließen sich die beiden Methoden nicht aus, sondern sie ergänzen sich. Da im Quick-Freeze-Verfahren nur eingefroren werden kann, was gespeichert ist, braucht es eine Speicherung. Eine solche Speicherung benötigt klar definierte Regeln, die für die Nutzung des vorher Gespeicherten gelten.
Wir wollen Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger schützen und gleichzeitig die Verfolgung und Ahndung schwerer Straftaten möglich machen. Deswegen muss sowohl klar sein, dass Daten nicht grenzenlos gespeichert werden dürfen, und dass auf diese immer nur bei einem begründeten Verdacht auf eine schwere Straftat und mit einem richterlichen Beschluss zugegriffen werden darf. Wenn diese rechtsstaatlichen Grundsätze eingehalten werden, ist eine befristete Speicherung der Information, von welchem Anschluss aus eine mögliche schwere Straftat begangen wurde (IP-Adressen-Speicherung) und eine unter Richtervorbehalt stehende Speicherung der Aktivitäten eines bestimmten Anschlusses bei Vorliegen eines konkreten Tatverdachts (Quick-Freeze-Verfahren) aus unserer Sicht sinnvoll.
Uns geht es um eine vernünftige Lösung, die nach einem Ausgleich der Interessen sucht, die mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungsgemäß wäre, die die Freiheitsrechte sichert und die gleichzeitig die Strafverfolgung ermöglicht. Das könnte bei der von uns vorgeschlagenen Reduzierung der Speicherfrist auf 14 Tage und der Kombination mit dem Quick-Freeze-Verfahren gewährleistet sein.“
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