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04.11.2022

Stephan Ernsts Erklärung ist der blanke Hohn

Untersuchungsausschuss 20/1

 

Anlässlich der heutigen 34. Sitzung des Untersuchungssauschusses zum rechtsextremistisch motivierten Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke erklärt Eva Goldbach, Obfrau im UNA 20/1 für die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN:

„Im zweiten Teil der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses berief sich der Mörder von Walter Lübcke vor seiner Befragung auf ein angebliches Auskunfts­verweigerungs­recht und verweigerte die Beantwortung zahlreicher Fragen von Ausschussmitgliedern. Stephan Ernst bekundete lediglich sein Bedauern darüber, aus einer hasserfüllten Einstellung heraus die Tat begangen und der Familie Lübcke Leid zugefügt zu haben. Vor dem Hintergrund dieser Erklärung und den aus Medien zu entnehmenden Informationen über seine angeblich in der Haft erfolgte Abwendung und Distanzierung von seinem rechtsextremen Gedankengut, wirkt die Weigerung, dem Ausschuss drängende, im öffentlichen Interesse liegende Fragen zu beantworten, wie der blanke Hohn. Selbstverständlich hat eine Befragung vor dem Untersuchungsausschuss nach rechtsstaatlichen Grundsätzen zu erfolgen und es ist zu respektieren, wenn sich ein Zeuge, auch ein verurteilter Mörder, auf ihm zustehende Rechte beruft. Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses sind sich jedoch darüber einig, dass die Auskunftsverweigerung von Stephan Ernst zu Unrecht erfolgte.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Lisa Uphoff
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Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
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