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06.07.2018

Spielhallengesetz: Prävention gegen Spielsucht lohnt sich – GRÜNE fordern europarechtskonformen Glücksspielstaatsvertrag

GRÜNEN im Landtag sehen durch die Ergebnisse der umfassenden Forschungsstudie der Uni-versität Bremen bestätigt, dass sich Suchtprävention lohnt und der hessische Spielerschutz erfolgreich ist. „Was für einige ein Zeitvertreib ist, ist für andere eine Sucht, die das eigene Leben ruiniert. Um Menschen vor Spielsucht zu schützen, haben wir deshalb in Hessen 2014 ein landesweites Sperrsystem OASIS (Onlineabfrage Spielerstatus) eingeführt. Damit werden Spielerinnen und Spieler besonders auch vor Geldspielautomaten geschützt, die das höchste Suchtpotential bieten“, erklärt Frömmrich innenpolitischer Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Die vom Land im Auftrag gegebene Studie der Universität Bremen zeigt, dass unser Kurs Wirkung zeigt und eine bundesweite Regelung dieser Art den Spielerschutz in Spielhallen deutlich verbessern würde. Gemeinsam mit der lange ausstehenden Änderung des Glücksspielstaatsvertrag könnten wir Menschen effektiv helfen und vor Suchtverhalten schützen. Wir in Hessen haben einen Vorschlag gemacht, jetzt sind die anderen Länder am Zug, um die Rechtsunsicherheit endlich zu beenden.“

Die Studie habe gezeigt, dass OASIS Glückspielsüchtige und potentiell Süchtigen auch wirklich erreicht und ihnen hilft. „Betroffene können sich bei OASIS selbst sperren und haben damit keinen Eintritt mehr in Spielhallen. Die Befragten gaben an, dass sie dadurch deutlich weniger spielen würden und ihr Leben sich verbessert habe“, betont Frömmrich. „Trotzdem bleiben wir hier am Ball. Das Personal muss noch besser geschult werden, damit die Zugangskontrollen auch greifen. Den Vorschlag der Studie, mit einer personengebundenen Spielerkarte das Sperrsystem noch weiter zu verbessern, begrüßen wir ausdrücklich. Das ist aber nur ein Teil des Problems bei der Bekämpfung der Spielsucht: In der Spielhalle gibt es Zugangskontrollen, aber in der Gaststätte, im Stehkaffee oder im Schnellimbiss nebenan können bis zu drei Geräte aufgestellt werden, ohne jegliche Zugangskontrolle, ohne Suchtkonzepte oder geschultes Personal. Auch dieser Fragestellung müssen wir uns dringend widmen, wie die Studie zeigt.“

Um den Spielerschutz bundesweit zu verbessern, fordern die GRÜNEN die anderen Bundesländer auf, den von der hessischen Landesregierung vorgeschlagenen Änderungen zur Regelung des Glücksspiels zuzustimmen. „Kernpunkte sind die notwendige Regulierung des Glücksspiels im Internet unter Berücksichtigung des Spieler- und Jugendschutzes, die Aufhebung der willkürlichen Zahl der zu vergebenden Konzessionen sowie die Einführung von Verlust- und die Abschaffung von Einsatzlimits. Daneben sieht der Entwurf die Gründung einer gemeinsamen Länderanstalt zur Glücksspielaufsicht vor, die für die bundesweite Erteilung der Interneterlaubnisse, die Aufsicht sowie die Untersagung unerlaubten Glücksspiels zuständig wäre“, so Frömmrich. „Wenn die anderen Länder nicht bereit sind, einer rechtssicheren und europarechtskonformen Ausgestaltung des Glückspielstaatsvertrags zuzustimmen, muss Hessen mit einzelnen anderen Bundesländern einen eigenen Weg für ein eigenes Glücksspielgesetz gehen.“

Hintergrund
Die Studie hat das Land mit 400.000 Euro finanziert. Sie erfolgte im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration in Kooperation mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport und in Absprache mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Die Studie wurde von Prof. Dr. Gerhard Meyer, Institut für Psychologie und Kognitionsforschung an der Universität Bremen, durchgeführt.
Der Forschungsbericht kann hier heruntergeladen werden: www.soziales.hessen.de/gesundheit/sucht


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
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Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
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