Zur Entscheidung des Staatsgerichtshofs, dass das von Schwarz-Rot geänderte Kommunalwahlrecht verfassungswidrig ist, erklärt der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, Mathias Wagner:
„Das ist ein Scheitern mit Ansage. Viele Expert*innen, GRÜNE und FDP hatten die Landesregierung vor der Gesetzesänderung gewarnt. CDU und SPD wollten sich dennoch durch die Änderung des Auszählverfahrens einen Vorteil verschaffen. Dieser Selbstherrlichkeit von Schwarz-Rot wurde jetzt eine klare Absage erteilt. Mit dem Kommunalwahlrecht spielt man nicht – schon gar nicht, um sich selbst mehr Sitze in den Kommunalparlamenten zu verschaffen. Die Gerichtsentscheidung ist auch eine schwere Klatsche für den Innenminister. Er war selbst einmal Präsident des Staatsgerichtshofs und hätte es eigentlich besser wissen müssen. Stattdessen hat er sich auf das parteipolitische Manöver von CDU und SPD eingelassen.
Im Ergebnis haben wir 46 Tage vor der Kommunalwahl das größtmögliche Chaos: Bei den Bürgerinnen und Bürgern entsteht der fatale Eindruck, das Wahlrecht sei für CDU und SPD Spielball ihrer eigenen Interessen. Für die Wahlvorbereitung der Kommunen heißt es: Sie können ihre Vorarbeiten in die Tonne kloppen und die Auszählung wieder neu vorbereiten.
Mit dem Gerichtsurteil ist auch klar: Zum Thema Kommunalfreundlichkeit sollten CDU und SPD jetzt erstmal schweigen.“
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Lisa Uphoff
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-hessen.de/landtag