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23.07.2015

Richtergesetz: Mehr Transparenz und Akzeptanz bei der Besetzung von Gerichts-Präsidenten

Die GRÜNE Landtagsfraktion räumt dem Grundsatz der Selbstverwaltung der Justiz eine hohe Bedeutung zu. Dieser Grundsatz sei auch der Leitgedanke für die Änderung des Richtergesetzes gewesen. „Die Verlässlichkeit und Unabhängigkeit der Justiz tragen zur Stabilität und Prosperität der Gesellschaft bei. Mit dem Gesetz zur Änderung des Hessischen Richtergesetzes sorgen wir für noch mehr Transparenz und Akzeptanz bei der Besetzung von Gerichts-Präsidenten“, erklärt Karin Müller, rechtspolitische Sprecherin der GRÜNEN. „Bei strittigen Entscheidungen kann künftig vor der letztlichen Entscheidung des Justizministers der Richterwahlausschuss befasst werden.“

„Die Präsidenten der Gerichte nehmen eine herausragende Rolle als Repräsentanten der Justiz ein. Außerdem haben sie eine wichtige Funktion bei der Besetzung von Beförderungsstellen durch das Beurteilungswesen. Deswegen wollen wir den Präsidialräten bei strittigen Entscheidungen über die Präsidentenbesetzungen die Möglichkeit geben, darüber zu entscheiden, ob der Richterwahlausschuss sich mit der Angelegenheit befasst.“ Bisher konnte der Minister oder die Ministerin das Votum des Präsidialrates auch missachten und die Ernennung nach erfolglosem Einigungsgespräch vornehmen. „Das wollen wir mit dem Gesetzentwurf ändern. Damit wird die Stellung des Präsidialrates erheblich gestärkt.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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