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26.09.2012

Rehabilitierung homosexueller Menschen – GRÜNE begrüßen einstimmige Entschuldigung des Landtags – Konkrete Erwartungen

Lesben, Schwule, PuzzleteileDie Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt den einstimmig gefassten Beschluss des Hessischen Landtags, der sich bei den homosexuellen Bürgern für deren strafrechtliche Verfolgung in aller Form entschuldigt hat. „Wir freuen uns sehr, dass es gelungen ist, in dieser Sache ein einstimmiges Votum aller im Landtag vertretenen Fraktionen herbeizuführen. Das ist ein deutliches und wichtiges Signal an die Männer, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen bis in das Jahr 1994 verurteilt wurden“, urteilt Klose. „Es lautet: Ihr seid keine Verbrecher. Es war Unrecht, dass Ihr Eurer Menschenwürde beraubt, in Eurer Lebensentfaltung beeinträchtigt und in Eurer Ehre verletzt wurdet. Dieses Unrecht wollen wir heute wieder gut machen.“

Deutschland hat 2002 die vom Naziregime bis 1945 aufgrund des Paragraphen175 verhängten Urteile aufgehoben und die Opfer damit rehabilitiert. Insgesamt wurden in der Bundesrepublik mehr als 50.000 Verurteilungen aufgrund einvernehmlicher homosexueller Handlungen ausgesprochen, der bis 1969 in der von den Nazis verschärften Form in Kraft blieb. Bis 1994 kam es zu 3.545 weiteren Verurteilungen. „Diese Urteile sind nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte menschenrechtswidrig. Deshalb ist es endlich an der Zeit, Unrecht auch Unrecht zu nennen“, so Klose. „Der im Beschluss erklärte Wille des Landtags, sich an der historischen Aufarbeitung dieses Unrechts zu beteiligen, ist daher konsequent. Dabei dürfen wir aber nicht stehen bleiben: Auch die Entschädigung der Opfer ist zu diskutieren.“

Neben der Aufarbeitung des historischen Unrechts erwarten DIE GRÜNEN aber auch konkretes Handeln der Regierung Bouffier: „In der Konsequenz dieses einstimmigen Landtagsbeschlusses erwarten wir von der Landesregierung, dass sie dem Antrag des rot-schwarz regierten Landes Berlin im Bundesrat zustimmt“, so Klose. Der Berliner Antrag fordert die Bundesregierung auf, Maßnahmen zur Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer des Paragraph 175 vor zu schlagen. „Das von Berlin vorgelegte Gutachten zu der diskutierten rechtlichen Problemstellung kommt zu dem eindeutigen Schluss, die Rehabilitierung sei nicht nur rechtlich möglich, sondern auch politisch geboten.“  (EXPERTISE: http://gruenlink.de/c0y)

Trotz der seit 1994 eingeleiteten Liberalisierung lebten Lesben und Schwule in Deutschland immer noch nicht frei von Diskriminierung und homophoben Anfeindungen. „Homophobe Parolen in Fußballstadien, bestimmten Musikszenen und auf den Schulhöfen sind immer noch Alltag.“ Deshalb sollte dieser einstimmige Landtagsbeschluss zur Vergangenheit ein Anfang sein.  „Auch 18 Jahre nach der Abschaffung des Paragraphen 175 bleibt viel zu tun.“

Expertise


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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