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20.09.2017

Regionallastenausgleichsgesetz: Land Hessen hilft den vom Fluglärm besonders belasteten Kommunen

Die GRÜNEN im Landtag begrüßen, dass Hessen aus seinen Einnahmen als Anteilseigner des Flughafenbetreibers Fraport die besonders stark von Fluglärm belasteten Kommunen unterstützt. „Städte und Gemeinden, die besonders unter Fluglärm leiden, bekommen auch eine besondere Unterstützung dabei, dessen Folgen zu lindern – so haben wir es im Koalitionsvertrag vereinbart, und so wird es umgesetzt“, erklärt Frank Kaufmann, flughafenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Hessen stellt bis zum Jahr 2021 weitere 22,5 Millionen Euro bereit, das sind 4,5 Millionen Euro jährlich. Das so genannte Regionallastenausgleichsgesetz über diese Förderung wird in der kommenden Woche im Plenum des Landtages erstmals beraten. Es ersetzt den auslaufenden Regionalfonds. „Uns GRÜNEN war es sehr wichtig, die Zahlungen verlässlich zu verstetigen, wie es das Forum Flughafen und Region seit Jahren fordert, damit die Kommunen Planungssicherheit haben.“

„Die Städte und Gemeinden können mit diesem Geld den Schallschutz an öffentlichen Gebäuden verbessern, aber auch die Aufenthaltsqualität von Parks und Spielplätzen. Sie können in Umwelt- und Naturschutz investieren oder die Kinder- und Jugendbetreuung ausbauen“, erläutert Kaufmann. „Denn Fluglärm hat viele Auswirkungen, unter anderem auf die Bevölkerungsentwicklung. Investitionen in die soziale Infrastruktur und die Lebensqualität können zu einer stabileren Entwicklung beitragen. Die Kommunen wissen selbst am besten, wie sie gezielt die Folgen der Belastung durch Fluglärm lindern können – für beliebige Etatzwecke ist das Geld aber nicht gedacht.“ Die Kriterien für die Höhe der Unterstützung wurden vom Forum Flughafen und Region, also von den Kommunen selbst erstellt.

„Die Stadt Frankfurt ist selbst Anteilseigner des Flughafens und verfügt über eigene Einnahmen daraus in zweistelliger Millionenhöhe. Leider hat die Stadt sich entschieden, sich nicht am Regionalfonds zu beteiligen, der den stark lärmbetroffenen Kommunen ohne eigene Fraport-Anteile zugutekommt. Auch nach dem neuen Gesetz wird Frankfurt nicht antragsberechtigt sein. Ebenso folgerichtig ist, dass wir die jenseits der Landesgrenze gelegene Stadt Mainz einbeziehen: Mainz ist Mitglied im Forum Flughafen und Region und hat unter den Folgen des Fluglärms zu leiden – denn der macht nicht an der Landesgrenze Halt.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
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