Schwarz-Rot hat für nächsten Mittwoch eilig eine Sondersitzung der Landespersonalkommission einberufen, um Uwe Becker die Befähigung für das Amt des Rechnungshofpräsidenten zu bescheinigen. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, Mathias Wagner:
„Das Vorgehen der Landesregierung wird immer absurder. Statt sich rechtzeitig um die Nachfolge zu kümmern, hat die Landesregierung trotz mehrfacher Aufforderung durch uns nichts getan. Dann präsentiert sie zwei Wochen vor der geplanten Wahl Uwe Becker. Kurz danach stellt die Landesregierung fest, dass er in gleich mehreren Punkten die Anforderung laut Landesrechnungshofgesetz nicht erfüllt. Jetzt soll das mit der Brechstange und im Hau-Ruck-Verfahren korrigiert und womöglich sogar noch das Gesetz geändert werden. So ein Vorgehen ist dem Amt, dem Rechnungshof und einer ordentlich arbeitenden Landesregierung unwürdig. Es schadet der Person Uwe Becker. Es stellt die Unabhängigkeit des Rechnungshofs in Frage. Und es erweckt den Eindruck, als biege sich die Landesregierung das Gesetz so zurecht, wie es ihr passt.
Es schadet auch dem Vertrauen aller Beschäftigten der Landesverwaltung in ihren Arbeitgeber. Denn einem Mitarbeiter der Landesverwaltung, der nicht Staatssekretär ist, würde niemals innerhalb weniger Tage die Eignung für den höheren Dienst bescheinigt. Die Landesregierung darf hier nicht mit zweierlei Maß messen: Bei den eigenen Leuten geht alles fix und problemlos, bei allen anderen geht nix oder dauert lange.
Wir fordern die Landesregierung auf: Lasst dieses unwürdige Schauspiel sein, kehrt zu einem geordneten Verfahren zurück. Unsere Haltung ist klar: Wenn Uwe Becker die Voraussetzung des Gesetzes erfüllt, dann wählen wir ihn auch mit. Ob und wie er sie erfüllt, muss sorgfältig geprüft werden. Das kann seriös nicht in den wenigen Tagen bis zum Juni-Plenum gelingen. Ein eilig geschriebenes Gutachten, dass der Landespersonalkommission unter der Überschrift ‚Friss oder stirb‘ vorgelegt wird, hilft sicher nicht. Eine eilige Gesetzesänderung, um das Amt des Rechnungshofpräsidenten mit dem Amt des Antisemitismusbeauftragten vereinbar zu machen, auch nicht.
Die Landesregierung hätte sich rechtzeitig um die Nachfolge kümmern müssen. Schlimm genug, dass sie es nicht getan hat. Der Schaden darf jetzt aber nicht noch größer werden, indem das eigene Versäumnis mit der Brechstange korrigiert wird. Unser Angebot steht: Alles sorgfältig prüfen, nach der Sommerpause wählen.“
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