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16.06.2009

Privatrundfunkgesetz: CDU und FDP verfallen in alte Arroganz – Umsetzung des Bundesverfassungsgerichts-Urteils fraglich

Das heute von der CDU/FDP-Koalition verabschiedete Gesetz zur Novellierung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes ist nach Auffassung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein weiterer Beleg dafür, dass die Regierung Koch/Hahn bereits wieder in die Arroganz vor der Landtagswahl 2008 verfallen ist.

„Im März 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht das von der damaligen CDU/FDP-Mehrheit im Landtag im Jahr 2000 in das Privatrundfunkgesetz aufgenommene absolute Beteiligungsverbot für Parteien an privaten Rundfunksendern aufgehoben, weil diese Regelung gegen das Grundgesetz verstieß. Dies war eine krachende Niederlage für die Regierung Koch. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Landtag aufgegeben, bis zum 30. Juni 2009 die mögliche Beteiligung von Parteien an Rundfunkunternehmen neu zu regeln“, macht der medienpolitische Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Tarek Al-Wazir auf die Vorgeschichte des Gesetzesvorhabens aufmerksam.

„Künftig soll nach Auffassung der Landtagsmehrheit die Versammlung der Landesanstalt für den privaten Rundfunk und neue Medien (LPR) die Entscheidung darüber treffen, welche Beteiligungen von Parteien an Rundfunksendern zulässig sind. Wir haben im Landtag eine ausführliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung durchgeführt, bei der Experten und Praktiker darauf Wert gelegt haben, dass bei einer Neufassung des Gesetzes den Rechtsanwendern Maßstäbe an die Hand gegeben werden sollen, wie sie künftig die Beteiligungen von Parteien an Rundfunkunternehmen bewerten können. Dies wurde von der CDU/FDP-Koalition jedoch bewusst verweigert, weil sie nicht die Kraft hat, ihren Fehler von 2000 einfach einzugestehen und die gesetzgeberischen Konsequenzen daraus zu ziehen. Künftig wird sich also die Versammlung der LPR allein mit der Frage beschäftigen müssen, was zulässig ist und was nicht. Wir befürchten, dass egal wie die Entscheidungen ausfallen, dadurch neue Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht provoziert werden. Das ist ganz sicher nicht im Sinne des Verfassungsgerichtsurteils. Einmal mehr zeigt sich, dass die Regierung Koch – jetzt wieder mit der Hilfe der FDP – leider genauso arrogant weitermacht, wie wir es vor der Landtagswahl 2008 erlebt haben“, bewertet Tarek Al-Wazir das heute verabschiedete Privatrundfunkgesetz.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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