In den vergangenen Wochen ist eine zunehmend lauter werdende Debatte darüber entbrannt, ob nicht die Gesetzgeber im Hinblick auf die Corona-Maßnahmen stärker in die Entscheidungen einbezogen werden müssen. Darum haben die hessischen Koalitionsfraktionen CDU und GRÜNE jetzt einen gemeinsamen Vorschlag zur Information und Beteiligung des Parlaments vorgelegt. Die Fraktionsvorsitzenden Ines Claus und Mathias Wagner: „Ein Kernpunkt des neuen Gesetzentwurfes ist, dass der Hessische Landtag über alle Maßnahmen umgehend informiert werden und jede ergriffene Maßnahme im Plenum zur Diskussion gestellt werden muss“.
Durch den neuen Gesetzentwurf wird ein Zustand ohne Entscheidungen, wie das Virus bekämpft werden soll, vermieden. Ines Claus, Fraktionsvorsitzende der CDU: „Entweder sind die Maßnahmen der Landesregierung in Kraft oder der Landtag trifft andere Regelungen. Das ist wichtig, damit wirklich jederzeit Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie in Kraft sind. Denn angesichts eines sich dynamisch ausbreitenden Virus können wir uns lange Zeiträume zur Bekämpfung nicht erlauben.“
GRÜNEN-Fraktionsvorsitzender Mathias Wagner ergänzt: „Wir betonen ausdrücklich auch das Recht des Landtages, eigene – gegebenenfalls von den Plänen der Regierung abweichende Regelungen – zu ergreifen. Wir sind jederzeit für praktische Anregungen und fundierte Ideen dankbar, die der effektiven und schnelle Bekämpfung der Pandemie in Hessen dienen. Die derzeitige Krise meistern wir gerne gemeinsam mit allen Kräften.“
Im Gesetzentwurf der hessischen Koalitionsfraktionen steht daher, dass Rechtsverordnungen die Corona-Maßnahmen betreffend sowie deren Verlängerung, Änderungen oder Aufhebungen dem Landtag unverzüglich zuzuleiten sind – spätestens 24 Stunden nach der Beschlussfassung. Zudem wird der Landtag laut Entwurf „regelmäßig durch die Landesregierung über die aktuelle pandemische Lage sowie über die von ihr ergriffenen Maßnahmen unterrichtet.“ Zu den Plenarsitzungen legt die Landesregierung die ergriffenen Regelungen dem Landtag zur Beratung vor. Der Landtag entscheidet, ob er diese zur Kenntnis nimmt oder von seiner Befugnis Gebrauch macht, Verordnungen zu korrigieren. Befristet sein soll das Gesetz bis Ende 2021.
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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