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14.11.2012

Polizeichef-Affäre ─ Faeser / Frömmrich: Schwarz-Gelb bestreitet Rechts- und Verfassungsbruch – SPD und GRÜNEkündigen eigenen Abschlussbericht an

Plenarsaal, LandtagDie innenpolitischen Sprecher von SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, Nancy Faeser und Jürgen Frömmrich, kündigten nach der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses zur sogenannten Polizeichef-Affäre die Vorstellung eines eigenen Abschlussberichts an.  „Die heutige Abschluss-Sitzung des Ausschusses stand ganz unter der Überschrift: Was nicht sein darf, kann nicht sein. CDU und FDP haben durch ihre wertende Stellungnahme in besonderer Weise versucht, jegliche Verantwortung von Ministerpräsident Bouffier fern zu halten. Stattdessen wird nun versucht, Innenminister Rhein gänzlich in den Focus des Geschehens zu rücken. Aus diesen Gründen ist es zwingend erforderlich, mit einem Minderheitenvotum der verzerrenden Darstellung von CDU und FDP entgegen zu treten“, sagten Faeser und Frömmrich am Mittwoch in Wiesbaden

Angesichts eines solchen Vorgehens von CDU und FDP bestätige sich, dass die Regierungsfraktionen seit Beginn der Ausschussarbeit kein Interesse an einer objektiven Auswertung der Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses sowie der Aufklärung der Polizeichefaffäre gehabt hätten, so Faeser. „Wir haben nicht damit gerechnet, dass der vorgelegte Bericht die von einem einstimmig benannten Rechtsgutachter getroffenen Feststellungen zum großen Teil von CDU und FDP völlig ignorieren“, ergänzte Frömmrich.

So hätten CDU und FDP in dem von Ihnen getragenen Bericht völlig ausgeblendet, dass der unabhängige Gutachter aufgrund einer objektiven Betrachtung des Gesamtsachverhalts u.a. folgendes festgestellt habe:

•          •          „Die unzulängliche Dokumentation des zweiten Auswahlverfahrens verletzt den Bewerber Ritter in seinen verfassungsrechtlichen Rechten aus Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 19 Abs. 4 GG… .“

•          „Für eine Rücknahme der Bewerbung Ritters in dem Gespräch mit Sts. Rhein am 19.05.2008 fehlt es an jedem Anhaltspunkt.“ Die anzuwendende „Beweislastregel wirkt insoweit gegen das Ministerium.“

•          „Der fehlende Versuch einer Schließung der Beurteilungslücken verletzt geltendes Recht,… .“

•          „Die Auswahlentscheidung ist …  materiell rechtswidrig.“

•          „Mit der Ernennung des L. am Tag nach der Kabinettsentscheidung wurde die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Wartefrist nach der Auswahlentscheidung nicht eingehalten und damit der Rechtsanspruch des Bewerbers Ritter verletzt.“

•          „Die Verfahrensmängel haben dazu geführt, dass die Auswahlentscheidung zugunsten L. eindeutig rechtswidrig war, … .“

„Demgegenüber lautet der Bericht von CDU und FDP durchgehend, dass das Stellenbesetzungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt und beendet worden sei. Mit der Realität und dem tatsächlichen Ergebnis der Aufklärungsarbeit des Ausschusses hat der Inhalt  jedoch nichts zu tun. Daher haben wir uns dazu entschlossen, einen eigenen Bericht vorzulegen“, sagten die beiden Abgeordneten.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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