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26.05.2011

Per Fingerabdruck ins Freibad von Bad Orb? - GRÜNE: Bürgermeisterin muss Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten folgen

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Kommunalaufsicht beim Innenministerium auf,  sich in den „Fingerabdruck-Fall“ in Bad Orb einzuschalten und dafür zu sorgen, dass die Bedenken des hessischen Datenschutzbeauftragten berücksichtigt werden. Hintergrund ist die Absicht der Bürgermeisterin von Bad Orb, Fingerabdrücke als Einlasskontrolle für Besitzer von Dauerkarten des Freibads einzuführen. Bislang einmalig wurde ein solcher Kassenautomat installiert. Der hessische Datenschutzbeauftragte hat dieses Vorgehen als „unzulässig“ gerügt..

„Über die mangelnde datenschutzrechtliche Sensibilität der Bürgermeisterin kann man sich nur wundern. Nicht hinnehmbar aber ist, dass ihr seit Wochen eine ablehnende Stellungnahme des hessischen Datenschutzbeauftragten vorliegt und sie diese schlicht und einfach ignoriert“, kritisiert die für den Datenschutz zuständige Abgeordnete der GRÜNEN, Ellen Enslin.  Hintergrund der Maßnahme der Bürgermeisterin ist, dass die Kasse des Freibads nur noch bei besonders großem Andrang besetzt werden soll.

„Immer wieder wird dafür plädiert, dass die Bürgerinnen und Bürger mit ihren biometrischen Daten besonders sensibel umgehen sollen. Und in diesem Fall sollen sogar Kindern und Jugendlichen Fingerabdrücke genommen werden und so diese notwendige Sensibilität geradezu mutwillig unterlaufen werden. Auch kann man nicht von Freiwilligkeit beim Abnehmen des  Fingerabdrucks sprechen, wenn dies längere Wartezeiten beim Einlass bedeutet. Wir fordern Bürgermeisterin Helga Ohl auf, sich umgehend an der Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten zu orientieren und dieses System nicht einzuführen“, fordert Ellen Enslin.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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