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21.06.2016

Opferschutz: Gesetz zur Prozessbegleitung bringt Schutz der Opfer voran

Der Schutz von Verbrechensopfern kommt aus Sicht der GRÜNEN im Landtag mit dem vorliegenden Gesetzentwurf über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren einen großen Schritt voran. „Im Prozess stehen meist die Täter im Mittelpunkt, doch die Opfer brauchen Hilfe und Unterstützung zur Bewältigung von traumatischen Erlebnissen, die mitunter jahrelang das tägliche Leben bestimmen“, erklärt Karin Müller, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zur ersten Lesung des Gesetzes. „Deshalb haben wir in unserem Koalitionsvertrag mit der CDU festgehalten, dass wir einen Schwerpunkt beim Opferschutz setzen und die Zusammenarbeit mit den Verbänden stärken werden. Genau das tun wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf.“

Karin Müller würdigte die hochprofessionelle Arbeit von Opferberatungsstellen wie der seit 1984 bestehenden Hanauer Hilfe. „Dass ein neues Gesetz auf Bundesebene den Ländern aufgibt, die psychosoziale Prozessbegleitung im Detail zu regeln, ist ein Ergebnis eines Paradigmenwechsels, den wir GRÜNE schon seit langem gefordert haben: Die Opfer von Straftaten sollen nicht lediglich als Zeuginnen und Zeugen im Strafprozess gesehen werden, mehr oder weniger auf sich gestellt im Dickicht eines oft schwer zu durchschauenden Verfahrens, sondern sie brauchen Unterstützung. Das war auch immer eine Forderung der Opferverbände.“

Das neue Landesgesetz soll Bereiche wie die Qualifikation, Fortbildung und Anerkennung von psychosozialen Prozessbegleiterinnen und -begleitern regeln. „Die Aufgaben einer Prozessbe-gleitung sind äußerst anspruchsvoll: Sie sollen die Opfer möglichst schonend durch die Ver-handlungen begleiten, dürfen aber dadurch den Prozessverlauf nicht beeinflussen. Zudem steht dem psychosozialen Prozessbegleiter, anders als dem Rechtsbeistand, kein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Für diese anspruchsvolle Aufgabe findet der Entwurf aus unserer Sicht angemessene Regelungen; weitere Anregungen erwarten wir uns aus der Anhörung.“


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