Aus Sicht der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben die Vernehmungen von leitenden Ermittlern zum Kasseler NSU-Mord wichtige Erkenntnisse über das damalige Vorgehen der Behörden erbracht. „Der Kasseler Staatsanwalt hat dem Landesamt für Verfassungsschutz ausdrücklich attestiert, sich kooperativ verhalten zu haben“, sagte der Obmann der GRÜNEN im Untersuchungsausschuss, Jürgen Frömmrich. „Offen blieb aber, warum die Ermittler im Verdacht gegen den Verfassungsschützer Andreas T. seinerzeit nicht die Möglichkeiten einer Befragung der von ihm geführten V-Leute nutzten.“
Das Landesamt für Verfassungsschutz und das Innenministerium hatten bei der Abwägung, ob sie eine Aussagegenehmigung erteilen, seinerzeit auch den Schutz der V-Leute in Betracht zu ziehen, erläutert Frömmrich: „Sie haben deshalb Alternativvorschläge unterbreitet, auf die die Kasseler Ermittler nicht eingingen. In der Vernehmung heute wurde erneut deutlich, dass die Ermittler die Möglichkeit gehabt hätten, den von T. geführten V-Mann aus der rechtsextremen Szene zu verhören. Sie bestanden aber seinerzeit darauf, alle von T. geführten V-Leute zu vernehmen. Auch das Angebot, einer Vernehmung aller V-Leute durch Mitarbeiter des Verfassungsschutzes in Anwesenheit der Ermittler, lehnten sie ab.“
Für die Bewertung der damals nicht erteilten Aussagegenehmigung hätten sich durch die Befragung in der heutigen Sitzung daher wertvolle Anhaltspunkte ergeben. „Die Bewertung der Vorgänge wird am Ende der Ausschussarbeit stehen. Die damals Verantwortlichen, darunter der damalige Innenminister, werden noch Gelegenheit haben, ihre Entscheidung im Ausschuss zu erläutern.“
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