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20.12.2012

Novellierung des Tierschutzgesetzes – GRÜNE: Staatsziel Tierschutz endlich Rechnung tragen

LÄndlicher Raum, Landwirtschaft, SchafDie Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Landesregierung auf, sich gegen die Novellierung des Tierschutzgesetzes zu stellen und diese im Bundesrat Anfang Februar abzulehnen. „Ministerin Puttrich muss zeigen, dass sie den Tierschutz ernst nimmt und sich nicht wie die Regierung in Berlin von der Agrarlobby beugen lässt“, so Ursula Hammann, tierschutzpolitische Sprecherin der GRÜNEN.  „Wir GRÜNE sind zutiefst enttäuscht über die Verabschiedung der Novelle des Tierschutzgesetzes im Deutschen Bundestag. Die schwarz-gelbe Regierungskoalition im Bundestag hat selbst kleine Verbesserungsvorschläge im Tierschutz verhindert und den Entwurf von Landwirtschaftsministerin Aigner durch zahlreiche Änderungen abgeschwächt. Jetzt muss Puttrich im Bundesrat Farbe bekennen.“

Obwohl Ministerin Aigner (CSU) in ihrem ursprünglichen Gesetzesentwurf  Brandzeichen bei Pferden nicht mehr erlaubt hatte, gibt es nun doch kein generelles Verbot und eine Verpflichtung zur örtlichen Betäubung für diesen Eingriff erst ab 2019. Auch die Ferkelkastrationen sollen noch bis 2019 ohne Betäubung durchgeführt werden dürfen, obwohl schon jetzt Alternativen zur Verfügung stehen. Für Geflügel und Kaninchen werde es weiterhin keine verbindlichen Vorschriften für eine artgerechte Haltung geben. „Das ist beschämend und inakzeptabel. Der Tierschutz ist seit zehn Jahren als Staatsziel im Grundgesetz verankert, doch bei Schwarz-Gelb findet  kein Umdenken statt, der Tierschutz ist ihnen nichts wert“, kritisiert Hammann.

Der Gesetzentwurf der GRÜNEN im Bundestag für ein neues Tierschutzgesetz ist eine Alternative, die dem Konzept des ethischen Tierschutzes verpflichtet sei. „Wir müssen den Tierschutz in Deutschland und in Hessen voranbringen und dem Staatsziel Tierschutz endlich Rechnung tragen“, fordert Ursula Hammann.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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