Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN möchte die Innenstädte und Ortszentren auf dem Land beleben. Hierbei spielt der Einzelhandel eine große Rolle. „Allerdings gehören zum städtischen Leben eine gute Infrastruktur und Aufenthaltsqualität, die nicht alleine durch Handel gewährleistet sind. Ruhezonen, Grünflächen, Begegnungsstätten und soziale Treffpunkte gehören in jeden Ort und bereichern das Leben sowohl auf dem Land als auch in der Stadt. Sonntagsöffnungen können durchaus ein Gewinn für den Ort sein. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf zum Hessischen Ladenöffnungsgesetz wollen wir Klarheit und Planungssicherheit schaffen. Hierfür sorgt unter anderem die Drei-Monatsfrist“, erklärt Martina Feldmayer, stellv. Fraktionsvorsitzende BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag.
Gescheitert sind bisher verkaufsoffene Sonntage vor Gericht, wenn die Grundsätze der Rechtsprechung nicht beachtet wurden. In diesen Fällen wurde zum Beispiel nicht deutlich gemacht, dass die Ladenöffnung ein Zusatz zu einem Fest ist und demnach der höchstrichterlich geforderte Anlassbezug oder die Besucherprognose fehlte oder der Radius der Ladenöffnungen im Verhältnis zur Anlassveranstaltung zu groß gewählt war. „Mit den im Gesetzentwurf vorgesehenen neuen Regelungen wird mehr Planungssicherheit für die maximal vier verkaufsoffenen Sonntage pro Jahr geschaffen“, betont Martina Feldmayer.
Die Forderung der Unterzeichnenden des offenen Briefes, den Anlassbezug durch öffentliches Interesse zu ersetzen, halten wir GRÜNE nicht für zielführend, denn gerade das hat beispielsweise in Nordrhein-Westfalen zu mehr Rechtsunsicherheit geführt. Dem grundgesetzlichen Schutz der Sonntagsruhe kommt entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung so hohe Bedeutung zu, dass auf einen Anlassbezug nicht verzichtet werden kann.
Die Novellierung hat alle Evaluationsergebnisse einbezogen und trifft eine faire Interessenabwägung. In der nächsten Woche wird der Gesetzentwurf der Landesregierung im Sozial- und Integrationsausschuss angehört.
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