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13.09.2016

Novelle des Gaststättengesetzes – Wer Alkohol ausschenkt, muss auch für Toiletten sorgen

Aus Sicht der GRÜNEN korrigiert der heute in den Landtag eingebrachten Entwurf für eine Änderung des Gaststättengesetzes und der Hessischen Bauordnung einen bestehenden Missstand. „Es war offensichtlich ein Irrglaube, Gaststättenbetreiber hätten ein Eigeninteresse daran, eine Gästetoilette vorzuhalten. Hier bedarf es im Interesse der Gäste, aber auch der Nachbarn einer gesetzlichen Verpflichtung, die jetzt geschaffen wird“, erklärt Kai Klose, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Entwurf der Landesregierung sieht vor, dass Gaststätten, die Alkohol ausschenken, künftig Toiletten vorhalten müssen. Eine frühere Regelung war 2002 abgeschafft worden.

„Die Abschaffung der Toilettenpflicht geschah unter der Annahme, es sei üblich, dass Wirte eine Toilette bereithalten, das müsse nicht per Verordnung oder Gesetz geregelt werden“, so Klose weiter. „Doch offenbar war es verlockend, die Toilette aus Kostengründen einzusparen. Deshalb häuften sich in der Umgebung von Lokalen, die Alkohol ausschenken, Beschwerden über Gäste, die ihre Notdurft verrichten. Darauf reagiert die Landesregierung.  Bäckereien, die zum Beispiel auch Kaffee aber keine alkoholischen Getränke verkaufen, bleiben von der Neuregelung unberührt. Ich finde das sehr praxisnah.“

Klose hob hervor, dass zugleich Unisex-Toiletten erlaubt seien: „Gerade für kleine Gaststätten ist eine Toilette für alle eine sinnvollere, weil platzsparendere und preisgünstigere Lösung als zwei nach Geschlechtern getrennte Anlagen. In unseren Nachbarländern ist das längst Realität und auch bei Bahnfahrten oder im Flugzeug sind Unisex-Klos seit langem akzeptierter Alltag.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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