Inhalt

25.04.2012

Neuregelung der Ersatzschulfinanzierung - GRÜNE: Licht aber auch Schatten im Gesetzentwurf

Die Landtagfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt, dass es endlich zu einer spürbaren Verbesserung der Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft kommen soll. „Nachdem die Schulen jahrelang mit Nullrunden auskommen mussten, ist der vorgestellte Gesetzentwurf ein wichtiger Schritt zu einer fairen und transparenten Finanzierung. Er enthält aber auch Schatten. So wird es auch zu Verschlechterungen für Schulen kommen und die Finanzierungsquote von 85 Prozent ist lediglich ein Rechentrick“, kommentiert der bildungspolitische Sprecher der GRÜNEN, Mathias Wagner, die heute von Kultusministerin Henzler vorgestellten Pläne. Gänzlich unbearbeitet bleibe leider die zulässige Höhe der Schulgelder und damit die Grundgesetzvorgabe, dass es zu keiner Sonderung nach den Besitzverhältnissen der Eltern kommen dürfe (Sonderungsverbot).

Die Aussage der Ministerin, die Schulen in freier Trägerschaft erhielten künftig 85 Prozent der Kosten, die an staatlichen Schulen anfallen, sei schlicht falsch. Wie so oft bei dieser Landesregierung komme es auf das Kleingedruckte an. „Die 85 Prozent beziehen sich auf die Kosten der allgemeinbildenden Schulen im Jahr 2009. Diese Berechnungsgrundlage soll bis 2017 gedeckelt werden. Das heißt, im Jahr 2017 bekommen die Ersatzschulen weiterhin nur 85 Prozent der Kosten, die an staatlichen Schulen in 2009 entstanden sind. Sämtliche Ausgabensteigerungen an den staatlichen Schulen gehen also an den Ersatzschulen komplett vorbei. Nicht einmal ein Inflationsausgleich ist vorgesehen. Real werden die Schulen in freier Trägerschaft nach ersten Schätzungen also nicht 85 sondern lediglich zwischen 70 und 75 Prozent der Gelder von staatlichen Schulen erhalten.“

Durch diesen Mechanismus und den Wegfall der gesonderten Förderung von Ersatzschulen mit besonderem pädagogischem Profil werde es für eine beträchtliche Zahl von Schulen sogar zu realen Verschlechterungen kommen. „Hier wird die Landtagsanhörung Klarheit über die realen Auswirkungen bringen.“

DIE GRÜNEN kündigen an, im weiteren Gesetzgebungsverfahren auch die zulässige Höhe der Schulgelder an Schulen in freier Trägerschaft thematisieren zu wollen. „Bildung darf keine Frage des Geldbeutels der Eltern sein. Und die vielen bewährten und seriösen Träger von Ersatzschulen müssen besser vor den schwarzen Schafen mit unangemessen hohen Schulgeldern geschützt werden“.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: https://www.gruene-hessen.de/landtag

Kontakt

Zum Thema