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02.03.2011

Nancy Faeser und Jürgen Frömmrich: SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnen vorzeitigen Abschluss von Petitionsverfahren zum HSOG ab

„Die Mehrheitsentscheidung der Regierungsfraktionen, 16 an den Landtag gerichtete Petition zum fehlenden Schutz des Berufsgeheimnisses von Ärzten und Psychotherapeuten im hessischen Polizeirecht (HSOG) mit Hinweis auf die geltende gesetzliche Regelung zu beenden, wird einem angemessenen Umgang mit der Problematik und den Eingaben nicht gerecht,“ begründeten die innenpolitischen Sprecher der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Nancy Faeser und Jürgen Frömmrich, am Mittwoch in Wiesbaden ihr ablehnendes Stimmverhalten.

16 Ärzte und Psychotherapeuten hatten in ihren Petitionen darum gebeten, auch Ärzte und Psychotherapeuten in den Katalog der geschützten Berufsgeheimnisträger des § 12 HSOG aufzunehmen. Die beiden Parlamentarier wiesen darauf hin, dass zum Umfang der Auskunftspflicht von Berufsgeheimnisträgern, im zurückliegenden Gesetzgebungsverfahren die Ungleichbehandlung von Ärzten und Psychotherapeuten auf großes Unverständnis und Ablehnung gestoßen ist und dass auch nach ihrer Auffassung in diesem Punkt gesetzlicher Nachbesserungsbedarf bestehe.

Auch Faeser und Frömmrich halten es für erforderlich, dass Ärzte und Psychotherapeuten ebenso zu behandeln seien, wie etwa Rechtsanwälte, Geistliche, Verteidiger, Parlamentsabgeordnete und Journalisten. Außerdem hielten es Faeser und Frömmrich für geboten, vor einer Beendigung der 16 Petitionsverfahren zunächst abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht die anhängige Klage gegen das BKA-Gesetz entscheidet. Hier wenden sich die Kläger unter anderen gegen eine Regelung im BKA-Gesetz, die dieselbe Ungleichbehandlung wie § 12 HSOG vorsieht. Vertreten werden die Kläger durch den Bundesinnenminister a. D. Gerhart Rudolf Baum.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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