Inhalt

21.01.2016

Meilenstein für die schulische Inklusion und die Wahlfreiheit der Eltern: Neues Umsetzungskonzept für Inklusion verwirklicht erstmals umfassend eine verlässliche Lehrerzuweisung unabhängig vom Förderort

Die heute von Kultusminister Alexander Lorz und den bildungspolitischen Sprechern der CDU-Fraktion, Armin Schwarz, und der GRÜNEN-Fraktion, Mathias Wagner, vorgestellten inklusiven Schulbündnisse sind aus Sicht beider Fraktionen ein Meilenstein bei der Umsetzung der Inklusion an hessischen Schulen auf Grundlage des Elternwillens. „Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Hessen dazu, den gemeinsamen, inklusiven Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen zu ermöglichen. Gleichzeitig sehen wir aber auch, dass die gute Arbeit unserer Förderschulen von vielen Eltern geschätzt wird. Beiden Anliegen tragen wir mit unserem neuen Umsetzungskonzept Rechnung, indem wir uns am Elternwillen orientieren“, so Armin Schwarz und Mathias Wagner.

 

Stärkung des Elternwillens durch freie  Ressourcenverteilung zwischen Förderschule und inklusivem Unterricht

So werde künftig für die Entscheidung, wie viele Sonderpädagoginnen und -pädagogen an Förderschulen und wie viele im inklusiven Unterricht eingesetzt werden, der Elternwille die maßgebliche Grundlage sein. Je nachdem, ob sich Eltern für ihre Kinder für eine Förderschule oder den inklusiven Unterricht entscheiden, sollen die Ressourcen an den jeweiligen Förderort fließen. Die bislang vom Land vorgegeben Deckelung der Zahl der Stellen für den inklusiven Unterricht werde somit aufgegeben.

 

Ressourcengarantie: alle Stellen für sonderpädagogische Förderung bleiben erhalten

„Trotz rückläufiger Schülerzahlen in einigen Regionen Hessens bleiben als zweiter Baustein unseres Konzeptes alle Lehrerstellen für sonderpädagogische Förderung in der jeweiligen Region erhalten. Schulträger und Staatliche Schulämter erhalten somit Planungssicherheit, wie viele Stellen zur Verteilung auf die beiden Förderorte Förderschule und allgemeine Schule zur Verfügung stehen“, erläutern die beiden bildungspolitischen Sprecher. In Regionen mit steigenden Schülerzahlen werde die Lehrerzuweisung entsprechend nach oben angepasst. Dieses Prinzip werde in den bereits vorhandenen Modellregionen Inklusion bereits erfolgreich angewendet.

 

210 Stellen zusätzlich zur Entwicklung und Umsetzung des inklusiven Unterrichts

„Um die allgemeinen Schulen bei der Einführung oder der weiteren Umsetzung des inklusiven Unterrichts besser zu unterstützen, werden 210 zusätzliche Stellen zur Verfügung gestellt. Damit sollen insbesondere Beratungsstrukturen gestärkt und Zeit für die notwendigen organisatorischen und pädagogische Veränderungen an den allgemeinen Schulen geschaffen werden.“

 

Bündelung der Ressourcen: Sonderpädagogen sollen in der Regel mit ihrem vollen Stundendeputat an einer Schule im inklusiven Unterricht eingesetzt werden

An der bisherigen Lehrerzuweisung für den inklusiven Unterricht werde oft kritisiert, dass Sonderpädagoginnen und -pädagogen an mehreren Schulen jeweils mit einzelnen Stunden eingesetzt sind, statt sich in ihrer Arbeit auf eine Schule konzentrieren zu können. „Dies wird geändert und die Sonderpädagoginnen und -pädagogen werden in der Regel fest einer Schule zugeordnet. Damit wird auch die Arbeit im Team an der jeweiligen Schule entscheidend verbessert.“ Aus der pädagogisch sinnvollen gebündelten Lehrerzuweisung folge, dass Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf nicht immer an der wohnortnächsten, immer aber an einer wohnortnahen Schule unterrichtet werden könnten. „Wir wissen, dass diese Entscheidung ein Kompromiss ist. Auf der einen Seite soll möglichst jede Schule inklusiv arbeiten können. Auf der anderen Seite führt die bisherige Aufteilung der Lehrerressourcen auf alle Schulen in der Praxis dazu, dass mit der Zuweisung von einigen wenigen Stunden alle Beteiligten sehr unzufrieden sind.“ Im ländlichen Raum könne von dem Grundsatz „volles Stundendeputat an einer Schule“ abgewichen werden, um lange Schulwege für die Schülerinnen und Schüler zu vermeiden.

 

Regionale Entscheidungsstrukturen durch inklusive Schulbündnisse

Die neue Struktur für die sonderpädagogische Förderung lasse sich nicht zentral von Wiesbaden aus planen, sondern müsse sich an regionalen Gegebenheiten, der Schulentwicklungsplanung der Schulträger und den pädagogischen Konzepten der Schulen orientieren. „Daher werden die Staatlichen Schulämter in Zusammenarbeit mit den Schulträgern für jede Region inklusive Schulbündnisse verwirklichen. In ihnen wird festgelegt, welche Schulen der Region welche sonderpädagogischen Förderschwerpunkte anbieten, die Zusammenarbeit zwischen diesen Schulen strukturell verankert, die Beratung für die Eltern verbessert und Übergänge zwischen Grundschule und weiterführender Schule organisiert“, so Schwarz und Wagner.

„Mit dem geschnürten Paket aus inklusiven Schulbündnissen, garantierter Ressourcenzuweisung, Einsatz der Förderschullehrer möglichst nur an einer allgemeinen Schule und mehr Stellen setzen wir die Inklusion in Hessen so um, dass sie den Bedürfnissen von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern gerecht wird. Kein Kind muss an einer allgemeinbildenden Schule unterrichtet werden, wenn seine Eltern die Förderschule für den geeigneteren Unterrichtsort halten. Andersherum soll aber möglichst auch kein Wunsch auf inklusive Beschulung an einer allgemeinbildenden Schule mehr abschlägig beschieden werden“, so Schwarz und Wagner.

 

Mit dem Konzept würden zentrale Punkte des Koalitionsvertrags in den nächsten drei Schuljahren schrittweise umgesetzt. Eingeflossen in die jetzt gefundenen Regelungen sind aber auch zahlreichen Anregungen aus dem Bildungsgipfel. „Wir können auf die erfolgreiche Arbeit der Modellregionen Inklusion aufbauen, haben deren Konzepte erweitert und angepasst. Dabei hat auch der Austausch, der im Rahmen des Bildungsgipfels stattgefunden hat, das Regierungshandeln beeinflusst.“

 

„Wir wissen, dass das vorgelegte Paket nicht von heute auf morgen ein inklusives Schulsystem verwirklicht. Angesichts der Größe der Aufgabe ist ein schrittweises Vorgehen jedoch besser als Hauruck-Lösungen, die alle Beteiligten überfordern. Das vorgelegte Konzept ist ein richtiger, wichtiger und weitreichender Schritt hin zu einem inklusiven Schulsystem“, fasst Mathias Wagner zusammen.

 

Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Armin Schwarz, betont gleichzeitig die Bedeutung der Förderschulen: „Auch die Inklusion stößt aus unserer Sicht und der mancher Eltern in bestimmten Fällen an pädagogische Grenzen, so dass die Aufrechterhaltung der qualitativ hochwertigen Förderschullandschaft in Hessen als zweiter Säule der Beschulung von Schülern mit Behinderungen und Beeinträchtigungen weiterhin gewünscht bleibt. Nur durch eine sorgfältige und differenzierte Betrachtung eines jeden Einzelfalles kann den besonderen Bedürfnissen und Förderbedarfen der betroffenen Schülerinnen und Schüler hinreichend Rechnung getragen werden. Mit den inklusiven Schulbündnissen wird diese Zielsetzung durch eine pragmatische und von ideologischen Dogmen losgelöste Struktur zugunsten einer sich am Wohl des einzelnen Kindes orientierenden Beschulung von Kindern mit Behinderungen und Beeinträchtigungen erfüllt“, so Schwarz.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: https://www.gruene-hessen.de/landtag

Kontakt

Zum Thema