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06.05.2020

Markus Hofmann heute im Plenum zum Abbau von Bürokratie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

„Wichtig bei einer Novellierung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes ist die Vereinfachung und die länderübergreifende Vereinheitlichung des Verfahrens. Das macht es den Unternehmen einfacher und dient dem Bürokratieabbau. Das hessische Tariftreue- und Vergabegesetz dient dazu, den Kommunen und öffentlichen Aufraggebebern einen praktikablen Rahmen zu bieten. Innerhalb dieses Rahmens sollen die verantwortlichen Stellen nach den Kriterien Wettbewerb, Wirtschaftlichkeit, Gleichbehandlung, Transparenz, Qualität, aber auch Innovation, sowie soziale und umweltbezogene Aspekte Aufträge vergeben. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt. Soziale Aspekte und Nachhaltigkeit aus den Vergabekriterien zu streichen sind nicht hinnehmbar.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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