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18.02.2015

Laugenversenkung - GRÜNE: Grund- und Trinkwasserschutz hat oberste Priorität

Das hessische Umweltministerium hat heute die Fraktionen des Landtages über die Problematik der Laugenversenkung durch das Unternehmen K+S informiert. „Staatssekretärin Beatrix Tappeser hat den Eindruck, im Umweltministerium, würden wichtige Unterlagen zurückgehalten,
komplett ausgeräumt“, erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, Sigrid Erfurth, „vielmehr hatte K+S gegen eine Herausgabe der Unterlagen nach dem Umweltinformationsgesetz geklagt. Daher musste ein Gericht über die Freigabe der Unterlagen entscheiden, deshalb durfte Umweltministerin Priska Hinz die Akten nicht herausgeben.“

„Der Schutz des Grund- und Trinkwassers genießt bei allen anstehenden Entscheidungen im Zusammenhang mit der Entsorgung der laugenhaltigen Abwässer aus der Kali-Industrie oberste Priorität“, so Erfurt weiter, „das hat das Umweltministerium immer gesagt und auch heute wieder bekräftigt.“ Das Regierungspräsidium (RP) Kassel überwacht, ob die Nebenbestimmungen der 2011 durch das RP erteilten Erlaubnis zur Versenkung von Lauge in den Boden umgesetzt werden. Dazu gehört unter anderem, dass das Unternehmen K+S mit einem 3-D-Modell die Wasserströme im Untergrund darzustellen hat, um weitere Erkenntnisse über den Verbleib der versenkten Laugen zu gewinnen. Das Modell erwies sich zum Jahresende 2013 noch nicht als hinreichend aussagekräftig, so dass das Regierungspräsidium völlig zur Recht weitere Unterlagen eingefordert hat. Dazu gehört auch das jetzt diskutierte Gutachten des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG). „Anhand dieses und weiterer Gutachten wird das RP entscheiden, ob ein Widerruf der noch bis September 2015 befristeten Versenkerlaubnis erfolgen muss. Dabei hat der Trinkwasserschutz oberste Priorität.“

Die GRÜNEN weisen darauf hin, dass es bisher nur eine Absichtserklärung von K+S gibt, die Laugenversenkung weiter zu verlängern, aber noch keinen prüfbaren Antrag. „Der Vier-Phasen-Plan sieht in einem ersten Schritt vor, dass eine übergangsweise weitere Versenkung mit verminderten Mengen erfolgt, um in die weiteren Stufen des Vier-Phasen-Plans und damit in die Gesamtlösung einzusteigen. Diese weitere Versenkung ist allerdings nur möglich, wenn und soweit K+S genehmigungsfähige Unterlagen dazu vorlegt. Zwingende Voraussetzung dafür ist, dass eine Gefährdung des Grundwassers und des Trinkwassers ausgeschlossen werden kann. Hier muss das Unternehmen noch einiges liefern.“


Pressestelle der Fraktion B�NDNIS 90/DIE GR�NEN im Hessischen Landtag
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