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23.11.2017

Landtagswahlgesetz: Unabhängige Kommission soll grundlegende Wahlkreisreform vorbereiten

Aus Sicht der GRÜNEN im Landtag sind die jetzt vorgesehenen Änderungen im Landeswahlgesetz eine minimalinvasive Lösung, um den Zuschnitt der Wahlkreise der Bevölkerungsentwicklung anzupassen. „Aus unserer Sicht hätte es genügt, die Veränderungen in der nächsten Wahlperiode anzugehen, wir respektieren aber, dass eine Fraktion dagegen rechtliche Bedenken geäußert hat. Diesen Bedenken trägt der vorliegende Entwurf Rechnung, indem er die größten Abweichungen ausgleicht“, erläutert Jürgen Frömmrich, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Darüber hinaus wollen wir mit einem Änderungsantrag am ursprünglichen Entwurf im Gesetz festhalten, dass nach dem Vorbild des Bundes zu Beginn der kommenden Wahlperiode eine unabhängige Wahlkreiskommission auf Basis der dann vorliegenden neuen Zahlen der Wahlberechtigten innerhalb von 30 Montane einen Vorschlag für eine grundlegende Reform vorlegt. In dieser Kommission sollen der Landeswahlleiter, das Statistische Landesamt, der Präsident des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes sowie fünf Abgeordnete aus den Fraktionen des Landtages vertreten sein.“

„Auch für die Lösung zur kommenden Landtagswahl nehmen wir Anregungen aus der Anhörung zum Gesetzentwurf auf“, so Frömmrich weiter. „So hat der Kreis Bergstraße einen Alternativvorschlag zur Neuordnung der Wahlkreise 55 und 54 vorgeschlagen, den wir gern aufgreifen. Nicht aufgegriffen werden kann der Vorschlag, einen Wahlkreis in Nordhessen komplett aufzulösen – er müsste in das bevölkerungsreichere Südhessen verlagert werden, was dort umfangreiche weitere Änderungen zur Folge hätte. Die Diskussion über die grundsätzliche Struktur und Verteilung der Wahlkreise zwischen Nord-, Mittel-, Ost- und Südhessen soll die Wahlkreiskommission mit genug Zeit diskutieren und einen Vorschlag vorlegen, der dann wiederum im parlamentarischen Verfahren behandelt werden kann.“

Hintergrund: Alle Wahlkreise müssen eine ähnlich große Bevölkerung aufweisen, sonst zählt die Stimme von Wählerinnen und Wählern unterschiedlich stark bei der Landtagswahl. Das wäre ein Problem für die Demokratie, die Wahl wäre auch rechtlich angreifbar. Weil die Bevölkerung unterschiedlich wächst, haben sich die Bewohnerzahlen der Wahlkreise verändert. Deshalb müssen sie teilweise neu zugeschnitten werden. Der Zuschnitt muss den Grundsätzen der Bundesgesetze und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes genügen. Die Kriterien des von CDU und GRÜNEN vorgelegten Gesetzentwurfs sind dieselben, die der Landtag in der 16. Wahlperiode für die Landtagswahl 2008 verabschiedet hatte. Der Vorschlag ist frühzeitig allen im Hessischen Landtag vertretenen Fraktionen zugegangen, auch um mögliche Alternativvorschläge zu diskutieren. Die Oppositionsfraktionen haben keine konkreten Vorschläge vorgelegt.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
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