BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden bei der nächsten Sitzung des Landtags im September beantragen, dass die Landesregierung auf eine Revision gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs verzichtet. Das Urteil hat die im Planfeststellungsbeschluss geschaffene Nachtflugregelung für unzulässig erklärt.
„Roland Koch hat immer versprochen, dass es einen Ausbau des Flughafens Frankfurt nur mit einem Nachtflugverbot geben werde. Der Landtag hat sich am 18. Mai 2000 einstimmig für ein Nachtflugverbot ausgesprochen. Dieses Versprechen wurde von Koch mit dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses im Jahr 2007 gebrochen. Damals hat er den Menschen versucht weiszumachen, dass der Planfeststellungsbeschluss nur rechtssicher sei, wenn man Nachtflüge erlaube. Die Richter in Kassel haben diese Koch’sche Täuschungsstrategie am Freitag krachend zusammenbrechen lassen. Jetzt muss der Landtag, und damit auch die Abgeordneten von CDU und FDP, darüber entscheiden, ob er zu seiner Forderung nach dem Nachtflugverbot steht“, erklärt der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Tarek Al-Wazir, zu den Gründen des Antrags.
„Roland Koch hat am Freitag nach der Urteilsverkündung zum Planfeststellungsbeschluss einmal mehr bewiesen, dass er nur tricksen und täuschen will. Er hat die Entscheidung zu den Nachtflügen als „Detail“ herabgewürdigt, obwohl die Belastung durch nächtlichen Lärm für viele Menschen in der Region von großer gesundheitlicher Bedeutung ist. Die Richter in Kassel haben ihm diese Unverfrorenheit durch ihr Urteil nicht durchgehen lassen. Jetzt müssen CDU und FDP endlich begreifen, dass ihre Politik gegen die Menschen im Rhein-Main Gebiet nicht länger fortgeführt werden kann. Eine Revision des Landes gegen das Urteil darf es nicht geben. Vielmehr muss jetzt zügig der Planfeststellungsbeschluss ergänzt werden, um Nachtflüge auszuschließen“, erklärt Tarek Al-Wazir.
„Die Bürgerinnen und Bürger Hessens werden durch unseren Antrag noch vor der Bundestagswahl am 27. September sehen können, ob Roland Koch weiterhin sein Wort bricht oder ob er doch noch zur Einsicht kommt.“
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