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02.09.2026

Landesregierung bricht eigenes Versprechen zum Gehörlosengeld

Felix Martin, Sprecher für Inklusion der GRÜNEN Landtagsfraktion, heute im Plenum:

„Wer gehörlos ist, sollte auch Gehörlosengeld erhalten. Das ist in Hessen leider keine Selbstverständlichkeit, denn einige gehörlose Menschen sind vom Gehörlosengeld ausgeschlossen. CDU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, diesen Zustand zu ändern. Das vorgelegte Gesetz der Landesregierung zementiert diesen unfairen Zustand jedoch bis mindestens zum Jahr 2033. Wir GRÜNE sagen ganz klar: Dieser Konstruktionsfehler des Gehörlosengeldes muss korrigiert werden.“

 

Hintergrund:

Gehörlosengeld bekommen in Hessen derzeit nur diejenigen, die neben dem Markenzeichen „Gehörlosigkeit“ auch über einen Grad der Behinderung (GdB) von 100 verfügen. Erwachsene erhalten bei Gehörlosigkeit allerdings oftmals nur einen GdB von 80. Wer also neben der Gehörlosigkeit keine weitere Behinderung hat, erhält mitunter kein Gehörlosengeld. Besonders deutlich wird der Missstand bei Kindern und Jugendlichen: Minderjährige Gehörlose erhalten in aller Regeln einen GdB von 100, zum 18. Geburtstag findet jedoch eine Neubewertung statt, die häufig zu einer Reduzierung des GdB auf 80 führt. Es gibt also junge Menschen, die mit 17 noch Gehörlosengeld erhalten, mit 18 jedoch nicht mehr.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Lisa Uphoff
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