Die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Grüne bringt für das nächste Landtagsplenum einen Gesetzentwurf zum Schutz der bäuerlichen Landwirtschaft (GSbL) ein. Dazu der landwirtschaftspolitische Sprecher Hans-Jürgen Müller:
„Zwischen 2013 und 2023 hat Hessen zehn Prozent seiner landwirtschaftlichen Betriebe verloren – 170 Höfe pro Jahr. Ein wesentlicher Grund ist, dass es an bezahlbarem Ackerland fehlt. Das gefährdet die Zukunft der hessischen Landwirtschaft und somit die regionale Lebensmittelproduktion und Wertschöpfung. Auch die Vielfalt und Lebendigkeit des ländlichen Raumes leiden, wenn Bäuerinnen und Bauern im Dorf fehlen. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir etwas dagegen tun. Wir wollen der Spekulation mit Ackerland einen Riegel vorschieben. Es darf nicht sein, dass Landwirtinnen und Landwirte gar kein Land mehr finden oder einen Großteil der Früchte ihrer harten Arbeit an die Landbesitzenden abgeben müssen.
Bäuerinnen und Bauern brauchen bezahlbares Ackerland
Landwirtschaftliche Flächen sind rar, die Kauf- und Pachtpreise hoch, die Verfahren zur Landvergabe oft intransparent. Das macht es bäuerlichen Betrieben und Junglandwirt*innen extrem schwer, an Grund und Boden zu kommen. Ihnen geht es ähnlich wie vielen Menschen, die verzweifelt nach einer bezahlbaren Wohnung suchen. So wie wir Mieterinnen und Mieter vor Immobilienspekulationen und überhöhten Mieten schützen, müssen wir auch unsere Landwirtinnen und Landwirte vor Bodenspekulation und überhöhten Pachten schützen.
„Mietpreisbremse“ für bäuerliche Betriebe
Unser Gesetzentwurf macht Acker- und Weideland für ortsansässige Betriebe und Existenzgründer*innen leichter zugänglich und bezahlbar. Konkret bedeutet das:
1. Wir wollen eine „Mietpreisbremse“ für bäuerliche Betriebe: Damit kann der Verkauf beziehungsweise die Verpachtung eines landwirtschaftlichen Grundstücks untersagt werden, wenn der Preis deutlich über dem ortsüblichen Niveau liegt.
2. Wir stärken die Position ortsansässiger Betriebe und Existenzgründer*innen beim Zugang zu Land durch bestimmte Vorkaufs- oder Vorpachtrechte.
3. Wir schaffen mehr Transparenz, indem wir Landwirt*innen die Möglichkeit geben, sich in einem Register bei der Hessischen Landgesellschaft anzumelden und dann automatisch informiert zu werden, wenn neue Flächen zum Verkauf oder zur Verpachtung stehen – damit alle Interessierten die gleichen Chancen haben und nicht der Zufall oder Beziehungen entscheiden, wer an Land kommt. Schlupflöcher zur Umgehung der Regeln auf dem Bodenmarkt – etwa beim Kauf von Betriebsanteilen – werden geschlossen.
4. Unser Gesetzentwurf sieht eine Abschaffung der doppelten Grunderwerbssteuer vor, wodurch die finanzielle Belastung der Betriebe beim Landkauf sinkt.
Ohne Land gibt es keine Landwirtschaft – und keine regionale Lebensmittelversorgung. Deshalb geht das Thema uns alle an. Wir wollen dem Negativtrend der letzten Jahre entgegenwirken. Unser Gesetzentwurf schafft neue Entwicklungs- und Zukunftsperspektiven für bäuerliche Betriebe und Hofnachfolger*innen in Hessen.“
Unseren Gesetzentwurf finden Sie hier: https://t1p.de/urzit.
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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