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27.09.2016

Lärmobergrenze: Sowohl Deckel als auch Verfahren zur Minderung der Belastungen

Nach Ansicht der GRÜNEN im Landtag gibt das  heute von Verkehrsminister Tarek Al-Wazir vorgestellte Konzept zur Einführung einer Lärmobergrenze am  Flughafen Frankfurt den Anwohnerinnen und Anwohnern eine verlässliche Perspektive für die Zukunft. „Die Lärmobergrenze setzt nicht nur einen Deckel auf die Belastung, vor allem stellt sie sicher, dass der technische Fortschritt der Lärmminderung zugutekommt“, erklärt der Flughafenpolitische Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frank Kaufmann. „Die Obergrenze soll deutlich unter den Werten liegen, die der Planfeststellungsbeschluss erlauben würde. Auch bei einer weiteren Zunahme der Flugbewegungen darf der Lärm diese Grenze nicht überschreiten – das ist eine sehr gute Nachricht für die Menschen in der Region. Die Lärmobergrenze wirkt also nachhaltig  als Instrument zur Verringerung der Fluglärmbelastung.“

Das Mediationsverfahren zum Flughafen hatte den Ausbau des Flughafens zum Ergebnis, im Gegenzug aber auch Vorgaben, die die Belastung beschränken sollen. „Der Planfeststellungsbeschluss ist neun Jahre alt, die Nordwestlandebahn seit fünf Jahren in Betrieb. Es wird höchste Zeit, dass endlich auch alle Mediationsergebnisse, die den Lärmschutz stärken, umgesetzt werden“, kommentiert Kaufmann. „Leider haben frühere Verkehrsminister vor allem von der FDP  ihre  Pflicht vernachlässigt, die Folgen des Ausbaus für die Region zu begrenzen. Unter GRÜNER Regierungsbeteiligung hat die Politik des rücksichtslosen Wachstums ein Ende. Wir engagieren uns erfolgreich für die Verminderung der Fluglärmbelastungen in der Region.“

Der Vorschlag des Verkehrsministeriums sieht vor, die künftige Entwicklung des Flughafens an Bedingungen wie den technischen Fortschritt bei leiseren Triebwerken und lärmarmen Flugzeugoberflächen sowie eine lärmoptimierte Routenführung zu knüpfen. „Mit Einführung der Lärmobergrenze ist eine Steigerung der Flugbewegungen nur noch möglich, wenn der einzelne Flug leiser wird. Das begrenzt den zukünftigen Lärm, lässt aber dem Flughafen Raum, sich zu entwickeln“, so Kaufmann.

Forderungen nach einem neuen Planfeststellungsbeschluss mit weniger Flugbewegungen hält Kaufmann nach dessen höchstrichterlicher Bestätigung gegenwärtig für nicht umsetzbar: „Die SPD fordert einen rechtssicheren Weg, schlägt aber selbst ein Verfahren vor, das die bestehende Rechtslage negiert. Der Planfeststellungsbeschluss, den die SPD selbst gemeinsam mit CDU und FDP gegen den Widerstand der GRÜNEN stets unterstützt hat, hat bislang alle Rechtsstreite überstanden. Gegen willkürliche Änderungen könnte die Luftverkehrswirtschaft mit guter Aussicht auf Erfolg klagen. Dann wäre den lärmgeplagten Menschen  kein bisschen geholfen. Der Weg einer verbindlichen Vereinbarung mit der Luftverkehrswirtschaft, den Minister Al-Wazir nun anstrebt, ist deshalb sinnvoll und geboten. Auch für eine solche freiwillige Vereinbarung gilt nämlich: Würde die Obergrenze überschritten, drohen Sanktionen. Durch eine Aufnahme der Lärmobergrenzen in den Landesentwicklungsplan, der im Landtag beschlossen wird, wird ihnen als Handlungsvorgabe auch ein rechtlicher Rahmen gegeben.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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