Miriam Dahlke, Parlamentarische Geschäftsführerin der GRÜNEN Landtagsfraktion:
„Im laufenden Haushaltsjahr 2025 sperrt der Finanzminister die Verpflichtungsermächtigungen, die es ermöglichen, dass Fördermittel überjährig bewilligt werden können, und gibt sie nur in Höhe von 60 Prozent frei. Das hat bereits jetzt gravierende Auswirkungen: Soziale Träger, kulturelle Einrichtungen, Vereine und Zuwendungsempfänger müssen damit leben, dass sie keine Planungssicherheit haben, um Verträge über das Haushaltsjahr 2025 hinaus abzuschließen. Insbesondere können Einrichtungen und Vereine keine befristeten Beschäftigungsverhältnisse über das Jahr 2025 hinaus verlängern, weil sie nicht damit rechnen können, entsprechende Fördermittel für Folgejahre vom Land zu erhalten.
Da drängen sich aktuelle Fragen auf, die wir in einem Dringlichen Berichtsantrag im Haushaltsauschuss morgen beantwortet haben wollen: Welche Zuwendungsempfänger sind von den Einschränkungen bei den Verpflichtungsermächtigungen betroffen? Welche konkreten Förderprogramme, Baumaßnahmen oder Vorhaben im Haushalt 2025 sind von den Einschränkungen bei den Verpflichtungsermächtigungen betroffen? Wie rechtfertigt das Finanzministerium, die haushaltspolitische Unsicherheit faktisch auf die Einrichtungen und Zuwendungsempfänger abzuwälzen, insbesondere im Bereich Bildung, Soziales, Gesundheit und Kultur? Wie will die Landesregierung künftig gewährleisten, dass Träger sozialer und kultureller Infrastruktur und von zivilgesellschaftlichen Programmen verlässlich und mehrjährig planen können?“
Der Dringliche Berichtsantrag findet sich auch hier: https://t1p.de/kdszg.
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