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09.02.2021

Kinderschutz gewährleistet – auch in der Pandemie

Ab April keine Verschiebungen der Kindervorsorgeuntersuchungen mehr möglich

 

Kathrin Anders, Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion für Kinderrechte:

„Ab dem 1. April 2021 können die Untersuchungen U7 bis U9 nicht mehr verschoben werden. Eine Verlängerung der Meldefrist um maximal drei Monate war seit März 2020 wegen der pandemiebedingten Sondersituation übergangsweise möglich. Mit Blick auf den Kinderschutz sind diese Untersuchungen unverzichtbar. Nachdem die Kinder- und Jugendärzt*innen sich auf die Pandemie eingestellt haben und die saisonal üblichen Erkrankungszahlen zurückgegangen sind, gibt es wieder hinreichend Kapazitäten. Die Untersuchungen sorgen dafür, dass Förderbedarfe und Gefährdungen von Kindern rechtzeitig erkannt und damit auch entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. Die Rückführung der pandemiebedingten Sonderregelung in den Regelbetrieb ist daher der richtige Schritt im Sinne des Kindeswohls.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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