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24.07.2009

Hessisches Strafvollzugsgesetz: Entwurf in der Tradition konservativer Konzepte – nichts Liberales

„Justizminister Hahn gibt mit seinem Entwurf für ein hessisches Strafvollzugsgesetz bewährte Regelungen des bisherigen Strafvollzugsgesetzes des Bundes auf. Der offene Vollzug wird marginalisiert, die Resozialisierung als einziges Vollzugsziel wird relativiert durch die ‚Sicherheit des Vollzugs‘. So genannte ‚vollzugsöffnende Maßnahmen‘ wie Ausführung, Ausgang und Außenbeschäftigung  werden extrem restriktiv geregelt und der Empfang von Paketen mit Nahrungs- und Genussmitteln ganz untersagt. Dieser Entwurf steht in der Tradition konservativer Konzepte vom ‚harten Strafvollzug‘ und hat nichts Liberales an sich,“ erklärt der rechtspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,  Andreas Jürgens.

Die vorgesehene Einzelunterbringung als einziger Lichtblick des Entwurfs sei offensichtlich der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geschuldet und nicht der Einsicht des Ministers. „Es ist ein Märchen konservativer Vollzugspolitik, dass ein möglichst harter Vollzug die besten Ergebnisse erzielt. Ein Blick in die USA zeigt, dass dies ein katastrophaler Irrtum ist. Es ist bedauerlich, dass auch ein angeblich liberaler Justizminister diese konservative Sichtweise übernimmt. Wir sind gespannt auf die Anhörung im Ausschuss und werden danach mögliche Änderungsanträge formulieren“,  so Jürgens.


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