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13.12.2011

Hessisches Energiekonsens-Gesetz - GRÜNE: Minimalkonsens, dem weitere Schritte folgen müssen

Als „Minimalkonsens“ bezeichnet die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Hessische Energiekonsens-Gesetz, das heute in erster Lesung im Landtag behandelt wurde. „Für uns GRÜNE ist klar: Dieser Minimalkonsens alleine wird nicht ausreichen, um die Energiewende in Hessen zu beschleunigen. Unser Ziel muss sein, die rote Laterne in der Energiepolitik abzugeben, und die Energiewende in Hessen aktiv voranzutreiben. Dazu sind umfassende Neuausrichtungen im Wärmesektor, in der Verkehrspolitik und natürlich in der Energiepolitik notwendig“, so Ursula Hammann, energiepolitische Sprecherin der GRÜNEN.

Das Energiekonsens-Gesetz ist der Vorschlag der SPD, den Minimalkonsens des hessischen Energiegipfels, der in diesem Herbst zu Ende ging, in Gesetzesform zu gießen. „Ich denke den Kollegen von der SPD ist bewusst, dass auch dies nicht alle Punkte des Minimalkonsenses sind, zum Beispiel fehlt die vereinbarte Sanierungsquote im Wohnungsbereich von 2,5 bis 3 Prozent.“

„Wir fordern die Landesregierung auf, endlich auch selbst zielführende Vorstellungen einzubringen. Was wir allerdings sehen, ist, dass es selbst für den Minimalkonsens, der bei dem Energiegipfel herausgekommen ist,  innerhalb der Landesregierung unterschiedliche Auffassungen gibt: Auf der einen Seite steht Ministerpräsident Bouffier, der die Dezentralität der Energieerzeugung und die besondere Rolle der Kommunen im Abschlussbericht betont und auf der anderen Seite die FDP, die reflexartig „Privat vor Staat“ ruft und damit Bouffier am Nasenring über die politische Bühne schleift. Statt rechtliche Klarheit zu verschaffen, verrenkt sich Schwarz-Gelb mit einer Formulierung, die die Kommunen zum Verzweifeln bringt.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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