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02.11.2020

Haushalt 2021 und Finanzplanung: Bewältigung der Corona-Krise mit Verlässlichkeit und Zuversicht

„Mit dem Haushaltsentwurf 2021 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2024 steuern wir auf einem klaren Kurs durch die Pandemie: Wir vermindern die infektionsbedingten gesellschaftlichen und ökonomischen Schäden – soweit wie möglich – und geben zugleich deutliche Signale für den Aufbruch. Das ist antizyklische Krisenpolitik par excellence. Wir ersetzen wegbrechende Steuereinnahmen aus dem Sondervermögen und sparen nicht der Krise hinterher, sondern geben klare Signale in Richtung Gesundung. Mit unserem Kurs der finanzpolitischen Verantwortung ermöglichen wir verlässlich, zielgerichtete Unterstützungsmaßnahmen, um die gesundheitlichen, sozialen, ökonomischen und ökologischen Auswirkungen der Corona-Pandemie für die Menschen in unserem Land abzumildern und zukunftsfähige Entwicklungen zu stimulieren. In dem wir Stabilität bei den staatlichen Aufwendungen garantieren, leisten wir wichtige Beiträge, um landesweit die gesellschaftliche Resilienz zu stärken sowie Zukunftsthemen wie Digitalisierung und Klimaschutz deutlich voranzubringen“, erklärt Frank Kaufmann, haushaltspolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion.

„Unser Ziel muss es sein, dass Hessen stärker aus der Krise kommt und noch besser für die Herausforderungen der Zukunft aufgestellt ist, als es das Land vor der Corona-Pandemie schon war. Dafür setzt der Haushalt 2021 inhaltliche Schwerpunkte und leistet wichtige Zukunftsinvestitionen in Klima-und Umweltschutz, Bildung, Forschung, sozialer Zusammenhalt, Verkehrswende und Digitalisierung.“

„Die bedrohlich steigenden Corona-Fallzahlen und der aktuelle Teil-Lockdown bestätigen nachdrücklich die Richtigkeit der Einrichtung des Sondervermögens im Sommer 2020. Mit seinem Volumen in Höhe von bis zu 12 Milliarden Euro lassen sich Finanzmittel in den kommenden Jahren rasch und gezielt zur Bewältigung der Corona-Krise und ihrer Folgen einsetzen, und dies stets unter umfassender Beteiligung des Landtags als Haushaltsgesetzgeber. Alle größeren Maßnahmen werden in öffentlicher Sitzung des Haushaltsauschusses – und somit intensiver als im normalen Haushaltsverfahren beraten – durch unterjährige Einzelbewilligung bei gleichzeitigem Nachweis in der Haushaltsrechnung entschieden und können danach von jeder Fraktion auch im Plenum nochmals infrage gestellt werden“, hebt Kaufmann hervor.

„Antizyklische Finanzpolitik bedeutet für uns gleichermaßen, nach der Krise das Haushaltsvolumen wieder an den regulären Erträgen zu orientieren. Daher leiten wir bereits jetzt in der Finanzplanung die Rückkehr zur schuldenfreien Haushaltspolitik durch einen nachhaltigen Konsolidierungskurs ein.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Lisa Uphoff
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