Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt das Gutachten des hessischen Datenschutzbeauftragten Prof. Ronellenfitsch zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion. Er sieht vor, dem Datenschutzbeauftragten des Landes auch die Zuständigkeit für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich zu übertragen.
„Bislang ist für die Datenschutzkontrolle im privatrechtlichen Bereich mit dem Regierungspräsidium Darmstadt eine Verwaltungsbehörde zuständig. Wir kritisieren dies seit Jahren und fordern stattdessen die Zusammenlegung der Zuständigkeiten beim Datenschutzbeauftragten des Landes. Er wird zwar vom Landtag eingesetzt, unterliegt aber eben keinen Weisungen. Nun haben der europäische Gerichtshof und der Datenschutzbeauftragte unsere Auffassung bestätigt. Die Datenschutzskandale des letzten Jahres beispielsweise bei der Deutschen Bahn, LIDL und Deutsche Bank haben wieder gezeigt, dass gerade im nicht-öffentlichen Bereich noch kein ausreichender Schutz für persönliche Daten gegeben ist „, erläutert die datenschutzpolitische Sprecherin der GRÜNEN Ellen Enslin.
„Hessen sollte im Datenschutz wieder eine Vorreiterrolle übernehmen und durch das vorgeschlagene Modell nicht nur die EU-Vorgaben erfüllen, sondern vor allem den effektiven Schutz der Datenschutzgrundrechte verstärken.“
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