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05.12.2012

GRÜNE sehen Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 in Gefahr ─ Dringlicher Berichtsantrag soll Fragen zur Umsetzung klären

Bildung, SchuleMit einem Dringlichen Berichtsantrag (Drucksache 18/6605) will die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN  von Kultusministerin Beer (FDP) wissen, wie die Landesregierung sicherstellen will, dass Eltern zum kommenden Schuljahr tatsächlich frei zwischen G8 und G9 für ihre Kinder wählen können. „Allein das Gesetz zu ändern, wird gerade angesichts des knappen Zeitplans nicht reichen. Wir wollen von der Landesregierung wissen, was sie in der Umsetzung des Gesetzes plant, um tatsächlich ein der Nachfrage der Eltern entsprechendes G9-Angebot zu erreichen. Es darf nicht sein, dass sich Eltern G9 für ihre Kinder wünschen, sie zum kommenden Schuljahr dann aber doch aufgrund fehlender G9-Kapazitäten zwangsweise in G8-Schulen eingewiesen werden“, so der bildungspolitische Sprecher der GRÜNEN, Mathias Wagner. Der Berichtsantrag wird am Donnerstag, 6. Dezember, im kulturpolitischen Ausschuss des Landtags behandelt. DIE GRÜNEN haben die Öffentlichkeit der Sitzung beantragt.

„Wir GRÜNE sind die Erfinder der Wahlfreiheit zwischen G8 und G9. Deshalb unterstützen wir auch die von Schwarz-Gelb vorgelegte Änderung des Schulgesetzes. Allerdings muss man Wahlfreiheit nicht nur wollen, sondern auch können. Wir haben in den letzten Wochen viele Bekenntnisse zur Wahlfreiheit von Kultusministerin Beer gehört. Jetzt wollen wir wissen, wie sie ganz konkret sicherstellen will, dass die Eltern und Kinder auch tatsächlich die Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 bekommen. Es darf die Wahlfreiheit nicht nur auf dem Papier geben, das Kultusministerium muss dafür sorgen, dass der Nachfrage nach G9 auch ein tatsächliches Angebot gegenüber steht. Wir befürchten, dass sich zum nächsten Schuljahr viele Eltern G9 für ihr Kind wünschen, in erreichbarer Nähe aber keine G9-Schule vorhanden ist. Bisher sehen wir noch nicht, wie die Landesregierung dieses Problem lösen will.“

Eng damit verbunden sei auch die Frage nach den Schülerbeförderungskosten. „Wir wollen wissen,  ob den Schülerinnen und Schülern in Zukunft nur die Kosten für die Beförderung zu einer G8-Schule erstattet werden, wenn diese näher am Wohnort liegt, oder ab auch die Kosten für die Fahrt zur nächstgelegenen G9-Schule erstattet werden. Es gibt noch zahlreiche Fragen, die die Ministerin bisher nicht beantwortet hat. Als konstruktive Opposition beteiligen wir uns gerne daran zu Lösungen zu kommen, die dem Elternwillen entsprechen“,  so Mathias Wagner.

Dringlicher Berichtsantrag


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