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07.10.2009

GRÜNE lehnen Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes ab

„Mit sehr großer Mehrheit hat dieser Landtag 2007 das Nichtraucherschutzgesetz verabschiedet, das Rauchen in öffentlichen Gebäuden und Räumen untersagt. Damit ist es nach langer, langer Debatte gelungen, Besucher und Gäste ebenso vor gesundheitsschädlichem Passivrauch zu schützen wie das Personal. Heute ist es völlig normal, dass in Rathäusern, in Kindergärten, usw. nicht mehr geraucht wird. Und natürlich muss es Ausnahmen geben, wenn der Aufenthaltsort nicht frei gewählt werden kann. Ein Gefängnisinsasse kann z.B. ja nicht einfach mal so vor die Tür gehen, um eine zu rauchen. Und dies gilt natürlich in ähnlicher Weise für den Maßregelvollzug. Von daher begrüßen wir den Vorschlag, der hier von CDU und FDP vorgelegt wurde. Das gilt auch für Ausnahmen bei einem polizeilichen Verhör, da es sich um eine besondere und mit Sicherheit nicht freiwillige Stresssituation handelt“, so die gesundheitspolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kordula Schulz-Asche, in der heutigen Debatte  um die Novelle des Nichtrauchergesetzes.

DIE GRÜNEN verweisen auf wissenschaftliche Studien, nach denen das Risiko für bestimmte Krankheiten in der Bevölkerung durch einen konsequenten Nichtraucherschutz auffallend sinkt. Festzustellen sei auch, dass die Debatte über den Nichtraucherschutz in den letzten Jahren die ersten Erfolge zeitigt: bei einer steigenden Zahl von Jugendlichen ist Rauchen inzwischen „out“. Die Zustimmung der Bevölkerung zu einem konsequenten Nichtraucherschutz sei inzwischen auf fast 75 Prozent gestiegen.

„Wir betrachten alle anderen Vorschläge in diesem Gesetzentwurf von FDP und CDU mit äußerster Skepsis. So ist nicht einsehbar, warum Spielcasinos überhaupt in einen Sonderstatus erhoben werden müssen, als ob es dort keine Mitarbeiter und keine nicht rauchenden Gäste gäbe und obwohl Nebenräume nach dem jetzigen Gesetz möglich sind. Und es ist auch nicht nachvollziehbar, warum keine Regelung für den Tanzflächenbereich in Diskotheken vorgeschlagen wird, obwohl das Bundesverfassungsgericht hierzu eindeutige Vorgaben gemacht hat. In beiden Fällen handelt es sich seitens der FDP um eine blinde Lobby-Politik, auf Kosten von Mitarbeitern und Gästen – und zwar sowohl den rauchenden wie auch den nichtrauchenden.“

„Problematisch erscheint uns auch der Begriff ‚Geschlossene Gesellschaft‘, denn mit einer Erlaubnis des Rauchens werden bei Familienfeiern Schwangere und Familien mit Kindern von der Teilnahme ausgegrenzt; es sei denn, es wird ein hohes gesundheitliches Risiko eingegangen. Dies widerspricht allen Grundsätzen eines konsequenten Nichtraucherschutzes, vor allem aber auch des Kinder- und Jugendschutzes. Die Vorschläge zu Ein-Raum-Kneipen sind völlig diffus, und offensichtlich besteht auch nicht die Absicht, eindeutig und nachvollziehbar zu sein, weil die FDP die grundsätzliche Aufhebung des Nichtraucherschutzes will.“

„Das Bundesverfassungsgericht hat über die Klagen zum hessischen Nichtraucherschutz noch  nicht entschieden, hat die Eilverfahren von Rauchern abgelehnt und wird auch in diesem Jahr nicht mehr entscheiden. Da inzwischen zwei verschiedene bayrische Gesetze für verfassungskonform erklärt wurden, kann dies auch für das hessische mit seiner von der ehemaligen Gesundheitsministerin Lautenschläger als ‚Innovationsklausel‘ bezeichneten Regelung durchaus auch der Fall sein. Das könnten wir also einfach abwarten.“

„Wir freuen uns auf die Anhörung des Gesetzentwurfs. Über die positiven Wirkungen, die jetzt schon beim Nichtraucherschutz erreicht wurden; über die tatsächlichen Zahlen zur Umsatzentwicklung im Gaststättenbereich und über die jahrzehntelangen Erfahrungen in anderen europäischen Ländern. Und als Negativ-Beispiel betrachten wir gerne Spanien, wo eine ähnliche Regelung gilt, wie sie in Hessen eingeführt werden soll. Die dortige Regierung denkt übrigens über eine Verschärfung nach, weil es in Spanien faktisch keinen Nichtraucherschutz gibt. Im Moment ist Spanien noch das Raucher-Abteil Europas. Das mag Ihr Vorbild sein. Wir hingegen möchten Arbeitsplätze ohne vermeidbare Gesundheitsrisiken und eine frei zugängliche und selbst bestimmte Freizeitgestaltung, bestimmt durch gegenseitige Rücksichtnahme und ohne das vermeidbare Gesundheitsrisiko Passivrauch. Diesem Anspruch wird der Gesetzentwurf nicht gerecht“, unterstreicht Kordula Schulz-Asche.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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