Inhalt

30.05.2011

GRÜNE legen Änderungen für Jagdgesetz vor Millionenschäden durch Wildverbiss vermeiden – Abschuss von Katzen und Hunden verbieten

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN will im Jagdrecht mehr Tierschutz durch das Verbot von Totschlagfallen und das Verbot des Abschießens von Haustieren durchsetzen und die aus der hohen Wilddichte resultierenden Waldschäden minimieren. Deshalb haben DIE GRÜNEN zahlreiche Änderungsanträge für die Novelle des Jagdgesetzes vorgelegt. Durch die Verringerung der Wilddichte im Wald könnte das Land Hessen Beträge in Millionenhöhe sparen. Die Vorschläge der GRÜNEN erhalten in weiten Teilen sowohl Zustimmung von Seiten des Waldbesitzer- und Bauernverbandes und des Natur- und Tierschutzes als auch der Forstbeschäftigten und der Kommunen.

„Grundsatz des Jagdgesetzes muss eine Wilddichte sein, die es dem Wald ermöglicht, sich selbst zu verjüngen. Das bedeutet, dass die Fütterung von Waldtieren konsequent verboten werden muss. Um die Belange der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer besser zu berücksichtigen und die Wilddichte zu verringern, sollen diese bei der Abschussplanung mehr Mitsprache erhalten“, erklärt der forstpolitische Sprecher der GRÜNEN, Daniel May.

„Wenn sich der Wald natürlich verjüngen kann, spart das Land Ausgaben von Pflanzen und Schutzmaßnahmen im Wert von mehreren Millionen Euro. Zudem sind die aus der Naturverjüngung hervorgegangenen Bäume widerstandsfähiger als gepflanzte. So kann auch massiv auf Pflanzungen, Einzelschutzmaßnahmen und Gatterbau verzichtet werden.“

Daniel May verweist auf die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der GRÜNEN, nach der der Landesbetrieb Hessen-Forst in den letzten Jahren Millionenbeträge an Sachkosten für Pflanzungen und Schutzmaßnahmen gegen Wildschäden ausgegeben hat. „Fügt man die noch wesentlich höheren Personalkosten pro Pflanzung hinzu, kommt man leicht auf einen zweistelligen Millionenbetrag, den man in den letzten Jahren hätte sparen können.“

Jahr 2006 2007 2008 2009 2010
Sacheinzelkosten Verjüngung in € 821.210 1.229.953 3.926.563 4.055.785 3.539.377
Sacheinzelkosten zum Schutz gegen Wildschäden in € 225.015 292.822 857.562 1.291.368 1.896.486

Auszug aus der Antwort zur kleinen Anfrage zur Wildschadenssituation von Daniel May

DIE GRÜNEN wollen durch ihre Änderungsanträge aber auch den Tierschutz verbessern. So soll es in Zukunft verboten sein, Haushunde und Hauskatzen abzuschießen. „Jedes Jahr werden offiziell über 1.000 Katzen abgeschossen, die Dunkelziffer liegt wahrscheinlich höher. Dabei ist dies aus ökologischen Gründen nicht zu rechtfertigen und die unter Schutz stehende Wildkatze wird zudem noch gefährdet“, sagt Daniel May. Der Abschuss von Hauskatzen sei daher unverständlich und sorge für eine ablehnende Haltung der Bevölkerung gegenüber der Jagd.

Die Gesetzesnovelle und die Änderungsanträge der GRÜNEN werden am Mittwoch, dem

1. Juni im Umweltausschuss und im kommenden Plenum beraten.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: https://www.gruene-hessen.de/landtag

Kontakt