Am morgigen Freitag steht im Bundesrat die Abstimmung über eine Gesetzesinitiative der schwarz-roten Landesregierung zur verpflichtenden Speicherung von IP-Adressen für vier Wochen auf der Tagesordnung. Diese Gesetzesinitiative sieht die Landesregierung als Alternative zum von der Bundesregierung vorgeschlagenen „Quick-Freeze-Verfahren“, das Ermittlungsbehörden erlauben würde, beim Verdacht schwerer Straftaten von den Internet-Providern ein Speichern sämtlicher Verkehrsdaten zu verlangen, bis eine richterliche Entscheidung vorliegt ob diese Daten verwendet werden dürfen.
Die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen Hessen hat sich in den letzten Monaten mehrfach mit diesem Thema befasst. „Wir schlagen vor, die beiden unterschiedlichen Verfahren zur besseren Ahndung von schwerer Kriminalität im Internet nicht mehr als Gegensatz zu begreifen, sondern die zeitlich befristete Speicherung von IP-Adressen als Ergänzung zum ebenfalls sinnvollen Quick-Freeze-Verfahren zu begreifen und beides auf den Weg zu bringen“, so Vanessa Gronemann, innenpolitische Sprecherin und Tarek Al-Wazir, rechtspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion.
„Für uns gilt beides: Wir wollen Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger schützen und gleichzeitig die Verfolgung und Ahndung schwerer Straftaten möglich machen“, so Gronemann und Al-Wazir. Deswegen müsse sowohl klar sein, dass Daten nicht grenzenlos gespeichert werden dürften und auf diese immer nur bei einem begründeten Verdacht auf eine schwere Straftat und mit einem richterlichen Beschluss zugegriffen werden dürfe. „Wenn diese rechtsstaatlichen Grundsätze allerdings eingehalten werden, ist eine befristete Speicherung der Information, von welchem Anschluss aus eine mögliche schwere Straftat begangen wurde („IP-Adressdatenspeicherung“) und eine Speicherung der Aktivitäten eines bestimmten Anschlusses durch die Internet-Provider bis zu einer richterlichen Entscheidung, ob die Ermittlungsbehörden Zugriff auf diese Daten bekommen („Quick Freeze“), aus unserer Sicht sinnvoll“, so Gronemann und Al-Wazir.
Die Grüne Landtagsfraktion geht davon aus, dass die hessische Bundesratsinitiative am morgigen Freitag mit einer Unterstützung der Mehrheit der Länderkammer rechnen kann. Allerdings hätten vor allem die Innenminister von CDU und CSU darauf gedrungen, die Speicherfrist der IP-Adressen von vier Wochen auf sechs Monate zu erhöhen. „Solche maßlosen und mit hoher Gefahr eines erneuten Scheiterns vor dem Europäischen Gerichtshof verbundenen Forderungen sind das Gegenteil einer vernünftigen Politik, die nach einem Ausgleich der Interessen sucht. Im Gegenteil, wenn Bundestag und Bundesrat eine Lösung im Sinne der Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger einerseits und der Strafverfolgung andererseits finden wollen, wäre eine Reduzierung der Speicherfrist auf 14 Tage und eine Kombination mit dem Quick-Freeze-Verfahren sinnvoll. Das wäre ein Weg, der mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungsgemäß wäre, Freiheitsrechte sichert und gleichzeitig Strafverfolgung ermöglicht“, so Gronemann und Al-Wazir.
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