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05.10.2011

GRÜNE freuen sich: Blindengeld bleibt erhalten

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zeigt sich in der heutigen Plenardebatte erfreut darüber, dass sich die blinden Menschen in Hessen weiterhin darauf verlassen können, dass ihr Nachteilsausgleich in Form des Blindengeldes bestehen bleibt. „Das ist die wichtigste Botschaft der einstimmigen Beschlussempfehlung des sozialpolitischen Ausschusses. Das Blindengeld bleibt erhalten, der berechtigte Personenkreis wird auf die Kleinkinder unter einem Jahr erweitert. Der Betrag wird dynamisiert und der Landeswohlfahrtsverband bleibt allein zuständiger Träger für das Blindengeld. All dies sind Gründe, weshalb meine Fraktion dem Gesetzentwurf zustimmen wird“, teilt der behindertenpolitische Sprecher der GRÜNEN, Andreas Jürgens, in der heutigen zweiten Lesung des Gesetzes mit

„Wir hatten nach der Anhörung einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem wir einen passablen Gesetzentwurf zu einem hervorragenden machen wollten. Dieser wurde leider abgelehnt. Das ändert allerdings nichts an unserer Zustimmung.“

„Die Diskussion über das Blindengeld wurde überlagert von einer Forderung des Landesverbandes der Gehörlosen, auch ein Gehörlosengeld einzuführen. Ich persönlich halte dieses Anliegen für grundsätzlich berechtigt. Der Antrag der Linken zur Einführung eines Nachtragsausgleichs für Gehörlose ist allerdings deutlich unterkomplex. Sie machen keine auch Angaben zur Höhe eines Nachteilsausgleichs, zum konkreten Personenkreis, der in den Genuss der Leistungen kommen kann, und auch zur Finanzierung dieser Leistungen. Nur einen wolkigen Wunsch in den Raum zu stellen, wird der Problemlage und den betroffenen Menschen in keiner Weise gerecht“, so Jürgens.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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