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20.11.2012

GRÜNE fordern Rechtssicherheit bei „wiederkehrenden Straßenbeiträgen“ für Kommunen

Nordhessen, Kommunalpolitik, KommunenDie Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Sympathie für den Vorschlag, alle Grundstückseigentümer solidarisch an den Kosten der Straßenerneuerung zu beteiligen. DIE GRÜNEN schlagen aber vor, auf das Urteil zur rheinland-pfälzischen Regelung zu warten. „Rheinland-Pfalz hat das Thema bereits diskutiert und ein Gesetz eingebracht, das derzeit vom Bundesverfassungsgericht geprüft wird. Wir brauchen jetzt nichts über den Zaun brechen, solange wir noch nicht wissen, ob das nachher auch Bestand hat. Das hilft den Kommunen nicht“, so Ellen Enslin, kommunalpolitische Sprecherin der GRÜNEN.

In der Landtagsanhörung wurde von renommierten Verfassungsrechtler die Ansicht vertreten, dass es sich bei der von der SPD vorgeschlagenen Ausweitung auf das gesamte Stadtgebiet um eine Steuer handelt, da kein konkreter Nutzen für den Einzelnen nachzuweisen ist. Der CDU/FDP Vorschlag wollte mit der Beschränkung auf kleine Abrechnungsgebiete und funktionalen Zusammenhang dieses Problem lösen. Hier gaben kommunale Vertreter zu bedenken, dass unzufriedene Grundstückseigentümer gegen die Festlegung der Abrechnungsgebiete klagen könnten, weil der Nutzen bestritten wird. „Rechtssicherheit ist mit dem Vorschlag der Regierungskoalition also auch nicht zu erreichen“, kritisiert Ellen Enslin.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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