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24.04.2013

GRÜNE fordern Gleichberechtigungsgesetz, das den Namen verdient

Frauen, SozialpolitikNach Ansicht der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden Frauenpolitik und Gleichstellung bei CDU und FDP nur großgeschrieben, weil es die deutsche Rechtschreibung verlangt. Den von der SPD vorgelegten Gesetzentwurf zur Gleichstellung bezeichnen DIE GRÜNEN hingegen als eine „gute Grundlage für intensive Beratung.“ „Ein ehemals vorbildliches Gleichstellungsgesetz wurde von Schwarz-Gelb in den letzten 14 Jahren bis zur Unkenntlichkeit entstellt. In der Hessen-CDU ist man offensichtlich der Meinung, Frauen blieben besser zu Hause als Karriere zu machen. Deshalb wurde von der Regierung bisher kein eigener Entwurf eingebracht, und das bestehende Gesetz wurde immer weiter verwässert bis von Frauenförderung nicht mehr viel übrig blieb. Ein Gleichberechtigungsgesetz, das diesen Namen verdient, muss halten, was es verspricht. Das Land ist als Gesetzgeber und Arbeitgeber gefordert, die Gleichbehandlung am Arbeitsplatz systematisch zu fördern. Dazu gehören auch verbindliche Vorgaben für den öffentlichen Dienst“, so Monne Lentz, frauenpolitische Sprecherin der GRÜNEN.

DIE GRÜNEN begrüßen, dass der SPD-Entwurf vorsieht, die Gültigkeit des Gesetzes auf privatisierte öffentliche Unternehmen auszuweiten. „Das Land hat eine Vorbildfunktion in der Geschlechtergerechtigkeit zu übernehmen. Umso naheliegender, dass auch für privatisierte öffentliche Unternehmen die Ziele des hessischen Gleichstellungsgesetzes gelten sollten.“ Außerdem unterstützen DIE GRÜNEN die besondere Berücksichtigung von Frauen mit Behinderung. „Frauen mit Behinderung brauchen besonderen Schutz, und es ist richtig, dass sie in dieses Gesetz explizit mit aufgenommen werden.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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