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06.03.2013

GRÜNE fordern Aufklärung über die Abhörmaßnahme der Staatsanwaltschaft Magdeburg

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert eine Aufklärung der Abhörung von Telefongesprächen eines Journalisten sowie von Anwälten und einer Landtagsabgeordneten mit dem Gießener Aktivisten Bergstedt. Die Landesregierung Sachsen-Anhalt muss dringend erklären, warum Telefone im Landtag und Gespräche einer Landtagsabgeordneten Ziel einer Abhörmaßnahme der Staatsanwaltschaft Magdeburg wurde. Ferner muss erklärt werden, warum die gesetzlichen Vorschriften wonach die Betroffenen nachträglich darüber informiert werden müssen nicht eingehalten wurden.

„Leider blieb der hessische Justizminister Hahn heute den Abgeordneten des Landtags im Rechtsausschuss jegliche Antwort in der Sache schuldig. Er weigerte sich Fragen danach zu beantworten, ob Behörden des Landes Kenntnis von den Überwachungsmaßnahmen hatten oder ob die Abhörmaßnahme durch Mitarbeiter des Landes unterstützt wurde. Das ist schon eine ziemliche Missachtung des Parlaments, der Justizminister müsste eigentlich wissen, dass es Aufgabe der Abgeordneten des Landtags ist, die Regierung zu überwachen. Sich mit der Ausrede, er sein nicht zuständig, herausreden zu wollen, ist schon dreist“, so der rechtspolitische Sprecher der GRÜNEN, Jürgen Frömmrich.

„Erst wurde im Landtag ein Journalist der Frankfurter Rundschau von der Magdeburger Staatsanwaltschaft abgehört. Dann wurde bekannt, dass auch Anwälte und eine SPD Landtagsabgeordnete betroffen sind, nun soll auch eine Wohnung verwanzt gewesen sein. Das allein ist schon skandalös, aber dass diese Maßnahmen nur nach und nach bekannt werden ist nicht hinnehmbar.Die Landesregierung in Sachsen-Anhalt muss lückenlos aufklären. Aber auch die hessische Landesregierung sollte besser alle Fragen der Abgeordneten des Landtags beantworten – denn im Moment fragt man sich, ob sie wieder etwas zu vertuschen hat.“

Frömmrich kritisiert insbesondere, dass Justizminister Hahn auf Fragen der Opposition, seit wann die Landesregierung von den Maßnahmen Kenntnis hatte, nur ausweichend geantwortet hatte: „Wer auf klare Fragen rumlaviert und sagt ‚offiziell‘ habe man keine Kenntnis oder die Staatsanwaltschaft Sachsen-Anhalt habe sich ‚nie an hessische Justizbehörden gewendet‘, statt eindeutige Antworten zu geben, legt nahe, dass es inoffizielle Kenntnis gebe und auf anderen Ebenen Informationen ausgetauscht wurden.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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