Inhalt

15.07.2009

GRÜNE: Diskriminierung Homosexueller beseitigen - Lebenspartnerschaften gleichstellen

Die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legt erneut den Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im hessischen Landesrecht vor. Es geht dabei zum Beispiel um Beihilfe oder Beamtenversorgung für hinterbliebene Lebenspartner. „Die eingetragenen Lebenspartnerschaften homosexueller Paare haben inzwischen große gesellschaftliche Akzeptanz erreicht. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir diese gesellschaftliche Realität auch im Recht umsetzen. Seit 2001 gibt es die eingetragenen Lebenspartnerschaften im Bundesrecht. Es ist längst überfällig, ihnen auch in Hessen die Gleichstellung mit der Ehe nicht länger zu versagen“, erklärt der rechtspolitischer Sprecher der Fraktion, Andreas Jürgens.

„Das hessische Landesrecht soll nach unseren Vorstellungen alle Rechte und Pflichten, die an das Bestehen einer Ehe geknüpft werden, auch auf eingetragene Lebenspartner erstrecken. Das soll insbesondere gelten für die Lebenspartner schwuler Beamter und die Lebenspartnerinnen lesbischer Beamtinnen. Auch homosexuelle Lebenspartner begründen eine grundsätzlich auf Dauer angelegte Lebens- und Schicksalsgemeinschaft. Sie versprechen sich gegenseitigen Beistand, Fürsorge und Verantwortung für den gemeinsamen Lebensweg, so wie Eheleute. Deshalb ist es aus unserer Sicht nur konsequent, ihnen auch die gleichen Rechte und Pflichten einzuräumen.“

„Im Bundesrecht sind die Lebenspartnerschaften weitgehend an die Ehe angeglichen. In der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung stehen Lebenspartnerinnen und Lebenspartner den Ehegatten gleich. Das führt zu der absurden Situation, dass Lebenspartner von Angestellten des Landes Hessen zwar beitragsfrei mitversichert sind, Beamte aber keine Beihilfe erhalten. Oder dass Lebenspartner zwar eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen können, nicht aber in der Beamtenversorgung. Es geht uns darum, diese gravierenden Diskriminierungen von Schwulen und Lesben endlich zu beseitigen. Homosexuelle Beamte erbringen die gleichen Leistungen wie ihre heterosexuellen Kolleginnen und Kollegen. Sie sollten von ihrem Dienstherrn deshalb ebenso wertgeschätzt werden, wie die anderen“ ist der Abgeordnete überzeugt.

„Wir würden damit nur übernehmen, was andere Bundesländer längst geregelt haben. Auch die CDU-regierten Länder Saarland, Schleswig-Holstein, Hamburg und Nordrhein-Westfalen haben die Lebenspartner inzwischen in die Beamtenbeihilfe einbezogen, in Niedersachsen ist dies in Vorbereitung. Hinterbliebenenrenten für Lebenspartner gibt es inzwischen auch in Hamburg und im Saarland. Berlin, Bremen und jüngst Hamburg haben inzwischen die Lebenspartnerschaften vollständig der Ehe gleichgestellt, in Niedersachsen ist dies in Vorbereitung. Die CDU hat also in anderen Ländern die Gleichstellung bereits vollzogen, in Hamburg mit den GRÜNEN, in Niedersachsen mit der FDP als Koalitionspartner. Wir hoffen, dass sich nunmehr auch endlich die hessische CDU anschließen und dem gesellschaftlichen Fortschritt nicht mehr im Wege stehen wird.“

DIE GRÜNEN appellieren besonders auch an die FDP, die „eigentlich unserem Gesetzentwurf vorbehaltlos zustimmen müsste.“ Die Bundespartei hat erst kürzlich auf ihrem Bundesparteitag im Mai in ihrem „Deutschlandprogramm“ beschlossen: „Verantwortungsgemeinschaften dürfen nicht diskriminiert werden. Wer gleiche Pflichten hat, verdient auch gleiche Rechte. Lebenspartnerschaften müssen mit der Ehe gleichgestellt werden, insbesondere im Steuerrecht, bei Adoptionen und im Beamtenrecht.“ „Genau das sehen wir mit unserem Gesetzentwurf vor. Wenn die FDP ihrem Parteiprogramm folgt, muss sie eigentlich zustimmen. Oder wir erleben, dass die FDP im Bund alles verspricht, aber im Land nichts hält.“

DIE GRÜNEN sehen durch die Gleichstellung keine Benachteiligung der Ehe und verweisen auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.7.2002: „Der besondere Schutz der Ehe in Art. 6 Abs. 1 GG hindert den Gesetzgeber nicht, für die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich oder nahe kommen. Dem Institut der Ehe drohen keine Einbußen durch ein Institut, das sich an Personen wendet, die miteinander keine Ehe eingehen können.“„Das ist genau der entscheidende Gesichtspunkt: Die Rechte, die Lebenspartnern  eingeräumt werden – oder eben vorenthalten – haben mit der Ehe gar nichts zu tun. Die Ungleichbehandlung von Schwulen und Lesben bleibt, was es immer war: Eine Diskriminierung wegen der sexuellen Identität. Wir wollen dieser Diskriminierung ein Ende bereiten“, unterstreicht Jürgens.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-fraktion-hessen.de

Zum Thema