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10.12.2009

GRÜNE: Behindertengleichstellungsgesetz verbessern – aber richtig

„Die Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes geht in vielen Punkten in die richtige Richtung. Sie bleibt andererseits hinter den Anforderungen an eine moderne Behindertenpolitik zurück. Die Landesregierung kommt mir vor wie ein 400-Meter-Läufer, der, nach der Hälfte der Strecke abbricht und denkt 200 Meter sind auch genug. Statt Sprint, Aufgabe“, erklärt in der heutigen Debatte um das Behindertengleichstellungsgesetz der behindertenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Andreas Jürgens.

„Das betrifft vor allem einen Konstruktionsfehler, den das Gesetz von Anfang an hatte: Es gilt nicht für die Kommunen. Das tägliche Leben findet nun mal am ehesten in den Kommunen statt und hier gilt das Gesetz nicht. Die hessischen Kommunen sollen ein weißer Fleck auf der Landkarte der Gleichstellung bleiben. Das kann nicht sein. An die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen und an das Grundgesetz sind auch die Kommunen gebunden. Deshalb wollten wir GRÜNE im Landesrecht eine verbindliche Verpflichtung der Kommunen. Eine Forderung, die von nahezu allen Organisationen der betroffenen Menschen geteilt wird. Wenn wir jetzt wieder nur einen Zwischenschritt machen mit dem sogenannten Plan, verschwenden wir weitere fünf Jahre auf dem Weg zur Gleichstellung“, so Jürgens.

„Das Kernproblem in diesem Zusammenhang ist, dass das paternalistische Denken gegenüber Menschen mit Behinderung noch nicht überwunden wurde. So sollen zwar die Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen unterstützt werden, aber nur ideell.  Im Haushalt des Ministeriums für Arbeit, Familie und Gesundheit ist weiter kein Cent für diese Arbeit vorgesehen. Warme Worte in Sonntagsreden aber keine Taten. Das kennen die Menschen mit Behinderung zur Genüge.“

„Dagegen begrüßen wir ausdrücklich die Erweiterung der Ansprüche für hör- und sprachbehinderte Eltern bei der Kommunikation mit der Schule ihrer Kinder mit Hilfe von Gebärdensprachdolmetschern oder andere Hilfen. Dies war bisher beschränkt auf die Eltern hörender und sehender Kinder und wird jetzt zu Recht auch erstreckt auf behinderte Kinder. Der Entwurf hat Licht und Schatten. Er geht in die richtige Richtung, deshalb werden wir ihn nicht ablehnen. Er greift aber viel zu kurz, deshalb können wir ihm nicht zustimmen. Wir werden uns daher im Ergebnis der Stimme enthalten.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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