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02.03.2011

Grüne begrüßen Urteil zu Kitagebühren: Elternfreiheit vor Verwaltungsdenken

Die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes  zur Frage der Übernahme von Kitagebühren. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat geurteilt, dass nun Kommunen, die Kinder aus Nachbargemeinden in ihre Kindergärten aufnehmen auch dafür entschädigt werden müssen. Im konkreten Fall wollte die Stadt Friedrichsdorf eine Kostenerstattung  von der Gemeinde Rosbach, weil sie Kinder von dort in ihre Kindergärten aufnahm.

„Dies ist eine wichtige Klärung sowohl für Eltern als auch für die aufnehmenden Gemeinden: Für die Eltern bedeutet dies, dass sie nun nicht mehr aus Kostengründen abgewiesen werden dürfen, wenn sie ihr Kind im Kindergarten einer Nachbargemeinde unterbringen wollen oder müssen. Damit geht die Wahlfreiheit von Eltern  und die notwendige Flexibilität für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie klar vor Problemen im Verwaltungshandeln. Dies ist eine freudige Nachricht“, so Marcus Bocklet, familienpolitischer Sprecher der GRÜNEN.

Unterstützt werden auch diejenigen Gemeinden die Kinder aus Nachbargemeinden aufnehmen. Sie wissen nun, dass sie auch Geld für ihre Betreuungsleistung bekommen. Dies wird vielen Gemeinden die Entscheidung erleichtern, Kinder aus Nachbargemeinden aufzunehmen.

„Dieses Urteil ist familienfreundlich und hilft allen Eltern, die dringend Kinderbetreuung brauchen, einen ihren Bedürfnissen entsprechenden Betreuungsplatz zu finden“, so Bocklet.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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