Hildegard Förster-Heldmann, Sprecherin für Wohnen der GRÜNEN Landtagsfraktion:
„Die Corona-Pandemie trifft Hessens Mieter und Wohnungswesen mit voller Breitseite. Die wirtschaftlichen Belastungen durch Covid-19 müssen Wohnungswirtschaft, Kommunen, Vermieter*innen sowie Mieter*innen gemeinsam und in fairer Verteilung schultern. Wir begrüßen daher das Gesetz der Bundesregierung, nach dem aufgrund von Covid-19 ganz oder teilweise mietzahlungsunfähigen Mieter*innen sechs Monate lang nicht gekündigt werden darf.
Die landeseigene Nassauische Heimstätte geht hier bereits mit gutem Beispiel voran, schließt Kündigungen aus und organisiert Einkaufshilfen für beispielsweise selbstisolierte Risikogruppen.
Auch zahlreiche weitere Wohnungsbaugesellschaften in Hessen haben ihren Mietern mittlerweile zugesichert, sich keine Sorgen um ihre Wohnung machen zu müssen. Für Menschen, die jetzt akute finanzielle Probleme durch Einkommenswegfall haben, wurde der Zugang zu ALG II vorübergehend erheblich erleichtert. Durch Covid-19 in Liquiditätsprobleme geratene Kleingewerbemieter mit bis zu 50 Mitarbeiter*innen können zudem die wirtschaftlichen Soforthilfen des Landes beantragen.
Hintergrund:
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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