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10.12.2020

GRÜN SPRICHT: AfD scheitert mit Antrag gegen Maskenpflicht - AfD hat kein Recht auf „oben ohne“

Zur Entscheidung des Staatsgerichtshofs erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der GRÜNEN, Jürgen Frömmrich:

 

Der Hessische Landtag hatte Anfang November eine Maskenpflicht eingeführt, um die Arbeit des obersten Verfassungsorgans in der Corona-Pandemie zu gewährleisten und den Parlamentsbetrieb während der Corona-Pandemie sicherzustellen. Mit dieser Maßnahme sollte der Schutz der Abgeordneten und der Mitarbeiter*innen gewährleistet werden. Der Versuch der AfD Fraktion gegen die Maskenpflicht vor dem Staatsgerichtshof vorzugehen ist nun gescheitert. Das Hessische Verfassungsgericht bestätigt damit die Rechtsauffassung des Präsidenten und der anderen Fraktionen des Landtags.

 

„Der politische Klamauk der AfD gegen Maßnahmen zu Bekämpfung der Corona-Pandemie und zum Schutz des Parlamentsbetriebs hat damit vor dem Staatsgerichtshof ein jähes Ende gefunden. Das Gericht erachtete den Antrag für unzulässig und nicht hinreichend begründet. Eine Fraktion, die die demokratischen Institutionen verächtlich macht, den politischen Diskurs durch Hass und Hetze vergiftet hat natürlich kein Interesse an der Funktionsfähigkeit unseres Parlaments. Durch den Beschluss des Gerichts ist jetzt klargestellt, dass die AfD sich an die vom Ältestenrat und dem Landtagspräsidenten getroffen Regelungen zu halten hat.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Lisa Uphoff
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
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